Lärmschutz

  • Arbeitsmedizin

Vortrag

20. November 2019
- 11. Februar 2020

in München

148,00 €zzgl. MwSt.

Zielgruppe

Unternehmer, Führungskräfte sowie alle Arbeitnehmer, die sich in Lärmbereichen aufhalten

Referenten

  • MUDR. Sona Sousedekova

Inhalte

Hätten Sie’s gewusst? Lärmschwerhörigkeit ist die Berufskrankheit Nr. 1 in
Deutschland. Kaum eine Berufskrankheit wird häufiger angezeigt und keine wird
häufiger anerkannt. Grund genug, sich mit den Ursachen, ihren Auswirkungen und
vor allem den möglichen Schutzmaßnahmen zu beschäftigen. Denn ist das Gehör
einmal geschädigt, ist der Hörverlust nicht rückgängig zu machen.
Der Gesetzgeber hat darum Schwellenwerte festgesetzt, ab  denen Sie als
Arbeitgeber und auch als Arbeitnehmer reagieren müssen. Neben Einblicken in die
Wunderwelt des Hörens und möglichen Schädigungsmechanismen geben wir Ihnen darum auch eine Idee, welche Regeln Sie an „Lärmarbeitsplätzen“ einhalten müssen.

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum München-Süd

Grünwalder Str. 1
81547 München
Tel.: 089/697994-30
Fax: 089 697994 590

Routenplaner

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.