Jährliche Unterweisung Kranführer/Anschläger

Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung

  • Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit

Seminar

06. November 2020
- 07. November 2020

in Ulm

89,00 €zzgl. MwSt.

Ihre Kontaktperson

Frank Seydewitz

Tel. 0731 400 696 504

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Zielgruppe

Bediener von flurbedienten Brücken- und Säulenschwenkkränen mit gültigem Fahrausweis für Krane.

Referenten

  • Frank Seydewitz Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ausbilder für Kräne und Flurförderzeuge

Inhalte

Nach der DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer die Pflicht, seine Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies betrifft auch die Unterweisung für Kranführer. Im Rahmen dieser Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die geltenden Rechtsvorschriften.

Ziel: Die Teilnehmer sollen in der Lage sein, unter Zugrundelegung der physikalischen Gesetze und der Unfallverhütungsvorschriften einen Hallen-, Brücken-, Portal- und Säulenschwenkkran sachkundig zu bedienen.

Programmablauf

Inhalt / Themenschwerpunkte

 

Rechtliche Neuerungen

  • Aktuelle Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung
  • DGUV Vorschrift 52

 

Krantechnik und sicherer Kranbetrieb

  • Kranarten nach Verwendungszweck
  • Technische Voraussetzungen
  • Verhaltensregeln bei der Kranarbeit
  • Inbetriebnahme und Bedienung

 

Transport von Lasten

  • Möglichkeiten der Lastaufnahme
  • Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
  • Unfälle, die durch falsches Anschlagen verursacht werden

 

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum Ulm/Geislingen

Daimlerstrasse 36
89079 Ulm
Tel.: 0731 400 696 0
Fax: 0731 400 696 807

Routenplaner

Bedingungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.