Gefahrstoffrecht - Unternehmerpflichten bei Umgang mit Gefahrstoffen

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  • Sicherheit

Seminar

03. September 2019
- 30. September 2019

in Leipzig

179,00 €zzgl. MwSt.

Ihre Kontaktperson

Doreen Andersson

Tel. 0391 610 9460 - 15
Fax 0391 610 9460 - 20

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Zielgruppe

Unternehmen die mehr als haushaltsübliche Mengen von Gefahrstoffen einsetzen

Referenten

  • Christian Heusler

Inhalte

Im Mittelpunkt des Seminars steht die Antwort auf die Frage "Was hab ich als Unternehmer zu beachten, wenn meine Beschäftigten Gefahrstoffe einsetzen?". Dabei gilt es zunächst zu klären was sind Gefahrstoffe, welche Rechtsnormen sind für Anwender von Gefahrstoffen relevant und wie setze ich deren Forderungen in der Praxis um.

Programmablauf

  • Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
  • Die Gefahrstoffverordnung
  • Betriebsanweisungen und Unterweisungen
  • Pflichten des Arbeitgebers und der Führungskräfte
  • Gefärdungs- und Belastungsfaktoren
  • Effektive Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und der Maßnahmen im Arbeitsschutz

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum Leipzig

Dohnanyistraße 28/30
04103 Leipzig
Tel.: 0341 964550
Fax: 0341/9645530

Routenplaner

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.