Gefahrgut-Schulung gemäß 1.3 ADR

  • Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit
  • Brandschutz
  • Explosionsschutz
  • Sicherheit

Seminar

21. März 2019
08:30 - 17:00 Uhr

in Braunschweig

249,00 €zzgl. MwSt.

Ihre Kontaktperson

Doreen Andersson

Tel. 0391 610 9460 - 15
Fax 0391 610 9460 - 20

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Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an alle Personen, die beim Gefahrguttransport beteiligt sind.

Referenten

    Eckhard Zernig-Voß
  • Eckhard Zernig-Voß

Inhalte

Jedes Jahr rollen rund 300 Millionen Tonnen Gefahrgut über Deutschlands Straßen – Tendenz steigend. Um das Risiko so gering wie möglich zu halten, muss jeder, der am Transport von Gefahrgut beteiligt ist, genauestens informiert und umfassend geschult sein. Das Nichteinhalten der Bestimmungen wird mit empfindlichen Strafen belegt. Wir bieten Ihnen deshalb eine ausführliche Schulung nach 1.3 ADR, die Sie im Schadensfall auch rechtlich absichert.

Programmablauf

Themenschwerpunkte

  • Allgemeines Grundlagenwissen für alle Beteiligten
  • Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
  • Angrenzende Rechtsbereiche
  • Gefahreneigenschaften und Klassifizierung
  • Aufgabenspezifische Pflichten und Verantwortlichkeiten
  • Dokumentation
  • Kennzeichnung und Bezettelung
  • Durchführung der Beförderung
  • Ausnahmen und Freistellung

 

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum Braunschweig

Trautenaustraße 10
38114 Braunschweig
Tel.: 0531 580938-0
Fax: 0531/580938-10

Routenplaner

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.