Gefahrgut-Schulung gemäß 1.3 ADR
Seminar
09. Mai 2019
08:30 - 17:00 Uhr
in Salzwedel
Zielgruppe
Diese Schulung richtet sich an alle Personen, die beim Gefahrguttransport beteiligt sind.
Referenten
- Eckhard Zernig-Voß
Inhalte
Jedes Jahr rollen rund 300 Millionen Tonnen Gefahrgut über Deutschlands Straßen – Tendenz steigend. Um das Risiko so gering wie möglich zu halten, muss jeder, der am Transport von Gefahrgut beteiligt ist, genauestens informiert und umfassend geschult sein. Das Nichteinhalten der Bestimmungen wird mit empfindlichen Strafen belegt. Wir bieten Ihnen deshalb eine ausführliche Schulung nach 1.3 ADR, die Sie im Schadensfall auch rechtlich absichert.
Programmablauf
- Allgemeines Grundlagenwissen für alle Beteiligten
- Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
- Angrenzende Rechtsbereiche
- Gefahreneigenschaften und Klassifizierung
- Aufgabenspezifische Pflichten und Verantwortlichkeiten
- Dokumentation
- Kennzeichnung und Bezettelung
- Durchführung der Beförderung
- Ausnahmen und Freistellung
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Salzwedel
Buchenallee 6 (Altmarkcenter)
29410 Salzwedel
Tel.: 03901 426990
Fax: 03901 42699 999
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.