Gefährdungsbeurteilung in Kindergärten und Kindertagesstätten

  • Arbeitsmedizin
  • Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Personal

Vortrag

05. Juni 2019
10:30 - 12:00 Uhr

in Ludwigshafen

99,00 €zzgl. MwSt.

Ihre Kontaktperson

Liane Großmann

Tel. 0621-84257470
Fax 0621-8425757

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Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeiter in Kindergärten und Kindertagesstätten.

Referenten

  • Dipl. Wirtsch. Ing. Stefan Pfleger

Inhalte

Vorstellung einer Mustergefährdungsbeurteilung und Bearbeitung von ausgewählten Fragestellungen der Gefährdungsbeurteilung.

  • Wie erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung?
  • Wer hilft bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung?
  • Wie leite ich Verbesserungsmaßnahmen aus Abweichungen ab?
  • Wie erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen?

Teilnehmer:
min. 6 Teilnehmer

Bitte beachten:
Dieses Seminar kann als Tagesveranstaltung mit "Mutterschutz am Arbeitsplatz" und "Lärm und Hygiene in Kindergärten und Kindertagesstätten" gebucht werden.

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum Ludwigshafen

Wattstraße 109a
67065 Ludwigshafen
Tel.: 0621 6690098-0
Fax: 0621/6690098-30

Routenplaner

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.