Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte mit Erfahrungsaustausch

Fortbildung gemäß § 20 DGUV Vorschrift 1

  • Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit

Seminar

03. Juli 2019
- 04. Juli 2019

in Ulm

399,00 €zzgl. MwSt.

Ihre Kontaktperson

Frank Seydewitz

Tel. 0731 400 696 504

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Zielgruppe

Sicherheitsbeauftragte, die bereits eine Grundausbildung absolviert haben und alle Interessierten.

Referenten

  • Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin

Inhalte

Sicherheitsbeauftragte sollen ihr Wissen regelmäßig alle zwei Jahre auffrischen. Im Rahmen dieses Workshops wird ein handlungsorientierter Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen anhand praktischer Beispiele und Praxishilfen für den Alltag vorgestellt. Der Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen und erfahrenen Referenten sowie die praktische Umsetzung in den Betriebsalltag stehen im Vordergrund.

Programmablauf

Themenschwerpunkte:

- Rechtliche und gesetzliche Neuerungen

- Worauf muss bei einer Betriebsbegehung geachtet werden?

- Kommunikation mit den Kollegen

- Motivation zu einem sicherheitsgerechten Verhalten

- Erfahrungsaustausch

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum Ulm/Geislingen

Daimlerstrasse 36
89079 Ulm
Tel.: 0731 400 696 0
Fax: 0731 400 696 807

Routenplaner

Bedingungen

Anmeldung:

Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Ausnahmen:

Änderungen und Verlegungen der  Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.

 

Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.