Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte (Auffrischung)
Sparte Technik
Seminar
13. Mai 2020
09:00 - 16:00 Uhr
in Waiblingen
Zielgruppe
- Sicherheitsbeauftragte, die bereits eine Grundausbildung absolviert haben
- alle Interessierten
Inhalte
Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte (Auffrischung)
Sicherheitsbeauftragte müssen ihr Wissen alle zwei Jahre auffrischen. Im Rahmen dieses Workshops wird ein handlungsorientierter Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen anhand praktischer Beispiele und Praxishilfen für den Alltag vorgestellt. Der Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen und erfahrenen Referenten sowie die praktische Umsetzung in den Betriebsalltag stehen im Vordergrund.
Programmablauf
Theoretischer Teil
- Rechtliche Neuerungen
Praktischer Teil
- Die neue Gefahrstoffverordnung mit Übung, Workshop, z.B. Erstellen einer Betriebsanweisung
- Unfallanalyse mit Übung, Workshop
- Worauf muss bei einer Betriebsbegehung geachtet werden?
- Kommunikation mit den Kollegen, Motivation zu einem sicherheitsgerechtem Verhalten
- Erfahrungsaustausch
Wir bieten dieses Seminar auch als firmenspezifische Inhouseschulung an.
Für BAD-Kunden kann die Abrechnung diese Fortbildung über den bestehenden Betreuungsvertrag erfolgen. Bitte sprechen Sie uns an!
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Waiblingen
Lise-Meitner-Straße 16
71332 Waiblingen
Tel.: 07151/2057590
Fax: 07151/20575910
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.