Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte

  • Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit
  • Brandschutz
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
  • Gesundheit
  • Management gefährlicher Stoffe
  • Sicherheit

Seminar

14. Februar 2019
09:00 - 16:00 Uhr

in Waiblingen

Ausgebucht

Ihre Kontaktperson

Rita Kröner

Tel. 07141 – 796 81 34

E-Mail senden

Zielgruppe

Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen, die bereits eine Grundausbildung absolviert haben;

alle Interessierten

Inhalte

Ziel dieses Seminars ist die Auffrischung und Aktualisierung der vorhandenen Kenntnisse.

Damit die Sicherheitsbeauftragten den Unternehmer bei der Durchführung der betrieblichen Aufgaben unterstützen können, ist ein aktuelles Fachwissen zu rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen notwendig. Dafür sind regelmäßige fachliche Fort- und Weiterbildungen sinnvoll. Der Erfahrungsaustausch der Sicherheitsbeauftragten spielt bei der Schulung eine wichtige Rolle.

Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, eigene Themenwünsche im Vorfeld einzureichen.

Programmablauf

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz, rechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzorganisation und Aufgaben der Beteiligten im Arbeitssystem
  • Aufgaben der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
  • Arbeits- und Wegeunfälle
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten
  • Grundlagen der Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG
  • Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz §10 in Verbindung mit §5 Arbeitsschutzgesetz
  • Vorgehensweise zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
  • Gefahrstoffmanagement
  • Brandschutz und Notfallmanagement
  • Motivation und Kommunikation im Bereich Arbeitsschutz
  • Erfahrungsaustausch

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum Waiblingen

Lise-Meitner-Straße 16
71332 Waiblingen
Tel.: 07151/2057590
Fax: 07151/20575910

Routenplaner

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.