Folgebelehrung nach IfSG

  • Arbeitsmedizin
  • Arbeitsschutz
  • Gesundheit
  • Personal

Seminar

06. Mai 2019
14:30 - 16:30 Uhr

in Kirchheim/Teck

35,00 €zzgl. MwSt.

Inhalte

Vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit ist laut § 43 IfSG eine Gesundheitsbescheinigung des Gesundheitsamtes vorzulegen (Erstbelehrung).
Danach hat der Arbeitgeber wiederkehrende (Folge-) Belehrungen vorzunehmen.
Die Folgebelehrungen gemäß § 43 IfSG sind bei Aufnahme der Tätigkeit sowie alle
2 Jahre durchzuführen und zu dokumentieren. Aufgrund der EG-Verordnung 852/ 2004 ist seitens des Arbeitsgebers oder einer dazu beauftragten Person, eine regelmäßige Unterweisung in Fragen der Lebensmittelhygiene durchzuführen.

Diese Hygieneschulung ist jährlich durchzuführen und zu dokumentieren. Die Schulungs- und Belehrungsinhalte gemäß IfSG und EG-Verordnung 852/2004 können in einer Unterrichtseinheit stattfinden.

 

Programmablauf

  • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§§ 42, 43 IfSG)
  • Lebensmittelhygiene-Schulung nach EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004
  • Maßnahmen kennen lernen, die einzuleiten sind, um diese Anforderung zu erfüllen
  • Vermittlung der Sorgfaltspflichten aller Mitarbeiter, bezogen auf die Betriebshygiene und kennen lernen und wissen, mit welchen Maßnahmen diese erfüllt werden können
  • Grundlagen der Personalhygiene
  • Grundlagen der Produkt-/Produktions-/ Betriebshygiene
  • Grundlagen des HACCP-Konzeptes
  • Grundbegriffe des Lebensmittelrechts
  • Mikrobiologische Grundlagen: Organismen, Wachstum, Stoffwechsel

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum Kirchheim

Henriettenstraße 76
73230 Kirchheim/Teck
Tel.: 07021 73942-0
Fax: 07021 73942-200

Routenplaner

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.