Feuerlöschtraining

Praktische Übung mit dem Feuerlöscher

  • Arbeitsschutz
  • Brandschutz

Seminar

25. Juni 2020
- 24. Dezember 2020

in Frankfurt

95,00 €zzgl. MwSt.

Ihre Kontaktperson

Katrin Zerger

Tel. 0611-160271-22
Fax 0611-160271-29

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Zielgruppe

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Werks- und Geschäftsleiter
  • Führungskräfte
  • Evakuierungshelfer

Referenten

  • Werner Richter

Inhalte

In der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ wird gefordert, dass der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mittels theoretischer Unterweisung und durch praktische Übung mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut macht. Das Feuerlöschtraining gemäß BGV A1 § 22 vermittelt den Teilnehmern die gesetzlich geforderten Kenntnisse und die Fertigkeit im Umgang mit Handfeuerlöschern. Bei B∙A∙D-Kunden kann die Abrechnung über den bestehenden Betreuungsvertrag erfolgen. Bitte sprechen Sie uns an!

Programmablauf

  • Gesetzliche Grundlagen zum Brandsschutz
  • Theoretische Aspekte zum vorbeugenden Brandschutz
  • Praktischer Umgang mit Feuerlöschern

    Veranstaltungsort

    Frankfurt (Alter Flugplatz)

    Am Burghof 55
    60437 Frankfurt
    Tel.: 0611/160271-15

    Routenplaner

    Bedingungen

    Anmeldung: Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Ausnahmen: Änderungen und Verlegungen der  Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt. Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.