Explosionsschutz – (k)ein Thema für Ihr Unternehmen?
Technik
Webinar
23. Februar 2022
- 24. Februar 2022
Zielgruppe
Arbeitgeber und/oder Personen, die Gefährdungsbeurteilungen in dessen Auftrag erstellen oder hierzu beraten.
Referenten
- Martin Nußbaum
Inhalte
Das Risiko bleibt oft unbemerkt und zum Glück geht es meistens gut: staubende Tätigkeiten, Lackieren, Reinigen, Desinfizieren, Kunststoffverarbeitung, Leichtmetalle bergen zündende Gefahren durch unsichtbare explosionsfähige Atmosphäre in sich. Im Ernstfall gibt es keine Möglichkeit mehr für Rettungsmaßnahmen: plötzliche, nicht mehr beherrschbare Energiefreisetzung mit gewaltiger zerstörerischer Wirkung kann die Folge sein.
Im Arbeitsschutzrecht ist der managementmäßige Umgang mit diesen Gefahren, die Risikobewertung und die vorbeugende Reduzierung der Unsicherheit unter das akzeptable Grenzrisiko genau geregelt – aber wer kennt die Vorschriften und Managementverpflichtungen?
Das Webinar soll aufzeigen, wann Gefährdungen durch Explosionsgefahren bei den erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu berücksichtigen sind und wie in einem solchen Falle Rechtssicherheit für Verantwortliche erzielt werden kann.
Im Erfahrungsaustausch mit dem Referenten erhalten die Teilnehmenden weitere Anregungen und Umsetzungshilfen für den betrieblichen Alltag.
Das Webinar ist branchenübergreifend.
Im Rahmen dieses Seminars werden Unternehmer und Führungskräfte über ihre Pflichten im Arbeitsschutz informiert und sensibilisiert.
Bei BAD-Kunden kann die Abrechnung über den bestehenden Betreuungsvertrag erfolgen. Bitte sprechen Sie uns an!
Programmablauf
- Explosionsfähige Stoffe
- Aufgaben und Verantwortung
- Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen
- Explosionsschutzkonzept,
- Explosionsschutzdokument
- Explosionsschutzprüfung
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmenden und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer/in angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.