Erste-Hilfe-Training (Auffrischung)
Seminar
24. März 2018
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Zielgruppe
Ausgebildete Ersthelfer im Betrieb, Privatpersonen
Inhalte
Um die Qualifikation des Ersthelfers im Betrieb aufrecht zu erhalten, ist innerhalb von zwei Jahren eine Fortbildung, gemäß DGUV V1 §26, erforderlich. Im Rahmen dieser Schulung werden die erworbenen Fähigkeiten aufgefrischt und an den neuesten Anforderungen ausgerichtet.
Anlass:
Dieser Lehrgang ist sinnvoll / vorgeschrieben, wenn Sie Kenntnisse in der Ersten-Hilfe auffrischen möchten / müssen.
Ziel:
Erhaltung der Qualifikation zum Ersthelfer im Betrieb
Für Ersthelfer im Betrieb ist im Regelfall eine Abrechnung über die Berufsgenossenschaft möglich.
Programmablauf
- Verhalten im Notfall - Eigensicherung
- Notruf
- Bewusstseinsstörung und stabile Seitenlage
- Atemstörung und Atemspende
- Kreislaufstörung und Atemspende
- Kreislaufstörung und Herz-Lungen-Wiederbelebung incl. AED Training
- Betriebsspezifische Notfallsituationen
Veranstaltungsort
Zentrum Kirchheim
Henriettenstraße 76
73230 Kirchheim/Teck
Tel.
: 07021/73942-0
Fax
: 07021/480763
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der B·A·D GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die B·A·D GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.
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