Erste Hilfe Lehrgang

- Auffrischung -

  • Arbeitsmedizin
  • Arbeitsschutz
  • Gesundheit
  • Personal
  • Sicherheit

Seminar

25. November 2020
- 26. November 2020

in Kirchheim/Teck

Ausgebucht

Zielgruppe

  • Ausgebildete Ersthelfer/innen im Betrieb
  • Privatpersonen

Referenten

  • Experte

Inhalte

Um die Qualifikation des Ersthelfenden im Betrieb aufrecht zu erhalten, ist innerhalb von zwei Jahren eine Fortbildung, gemäß DGUV V1 §26, erforderlich. Im Rahmen dieser Schulung werden die erworbenen Fähigkeiten aufgefrischt und an den neuesten Anforderungen ausgerichtet.

Anlass: Dieser Lehrgang ist vorgeschrieben, wenn Sie Kenntnisse in der Ersten-Hilfe auffrischen müssen.

Ziel:

Erhaltung der Qualifikation zum Ersthelfenden im Betrieb.

  • ab 8 Teilnehmern ist auch eine Inhouse-Schulung in Ihrem Unternehmen möglich
  • Für Ersthelfer im Betrieb ist im Regelfall eine Abrechnung über die Berufsgenossenschaft möglich.

    Bitte sprechen Sie uns an!

Programmablauf

  • Verhalten im Notfall – Eigensicherung
  • Notruf
  • Bewusstseinsstörung und stabile Seitenlage
  • Atemstörung und Atemspende
  • und Kreislaufstörung Atemspende
  • Kreislaufstörung und Herz-Lungen-Wiederbelebung inkl. AED Training
  • Betriebsspezifische Notfallsituationen

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum Kirchheim

Henriettenstraße 76
73230 Kirchheim/Teck
Tel.: 07021 73942-0
Fax: 07021 73942-200

Routenplaner

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmenden und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn Ersatzteilnehmende angemeldet werden.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmenden werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.