Erste-Hilfe-Lehrgang

Grundkurs

  • Arbeitsmedizin
  • Arbeitsschutz
  • Gesundheitsmanagement
  • Gesundheit

Seminar

23. März 2019
08:00 - 16:00 Uhr

in Kirchheim/Teck

35,00 €zzgl. MwSt.

Zielgruppe

Mitarbeiter und Führungskräfte im Betrieb

Zukünftige betriebliche Ersthelfer

Inhalte

Der Erste-Hilfe-Lehrgang vermittelt praxisnah und realistisch das notwendige Grundwissen, um Notfallsituationen richtig zu erkennen, zu beurteilen um dann entsprechend sicher zu handeln. In diesem Lehrgang werden die grundlegenden Kenntnisse zur Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen aufgezeigt. Dieser Lehrgang ist nach den Vorgaben der DGUV V1 gestaltet und wird von allen Berufsgenossenschaften zur Ausbildung von Ersthelfern im Betrieb anerkannt.

Der Erste-Hilfe-Lehrgang ist der ideale Kurs, wenn Sie Grundkenntnisse in der Ersten-Hilfe erlangen möchten.

Für Ersthelfer im Betrieb ist im Regelfall eine Abrechnung über die Berufsgenossenschaft möglich. Bitte sprechen Sie uns an!

Programmablauf

  • Eigenschutz und Absichern von Unfällen
  • Helfen bei Unfällen
  • Wundversorgung
  • Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
  • Umgang mit dem Defibrillator
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung
  • Zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum Kirchheim

Henriettenstraße 76
73230 Kirchheim/Teck
Tel.: 07021 73942-0
Fax: 07021 73942-200

Routenplaner

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 2 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.