Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV),

Was muss ich als Arbeitgeber darüber wissen?

  • Arbeitsmedizin

Vortrag

21. November 2019
- 16. Februar 2020

in München

134,75 €zzgl. MwSt.

Zielgruppe

Die Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) betrifft jeden Arbeitgeber.

Inhalte

 

Im Seminar werden die wichtigsten rechtlichen Hintergründe erklärt.

Programmablauf

U. a. werden folgende Inhalte behandelt:

·         Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge

·         Pflichten des Arbeitgebers

·         Was hat es mit den DGUV-Grundsätzen (z. B. „G37“) auf sich?

·         Welche Bescheinigung bekomme ich als Arbeitgeber

·         Erfahre ich als Arbeitgeber das Ergebnis der Untersuchung?

Der Rechtsanspruch auf eine Bildschirmbrille

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum München-Süd

Grünwalder Str. 1
81547 München
Tel.: 089/697994-30
Fax: 089 697994 590

Routenplaner

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.