Das neue Mutterschutzrecht
Was hat sich geändert? Was ist zu beachten?
Vortrag
25. März 2019
10:00 - 12:00 Uhr
in Wiesbaden
Zielgruppe
- Alle Personen, die im Unternehmen auf Entscheiderebene für das Thema verantwortlich sind
- Sicherheitsbeauftragte nach SGB VII, Werks- und Geschäftsleiter, Führungskräfte
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Geschäftsebenen
Inhalte
Eine veränderte Arbeitswelt und die Tatsache, dass ein Großteil der werdenden und stillenden Mütter in den bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht berücksichtigt wurde, machten eine Novellierung des Mutterschutzgesetztes notwendig.
Das resultierende „Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts“ wurde Ende Mai 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die wesentlichsten Reformen sind zum 01. Januar 2018 in Form des „Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium“ in Kraft getreten.
Im Vortrag werden die arbeitsschutzrechtlich relevanten Sachverhalte aus dem Mutterschutzrecht dargestellt. Insbesondere wird auf die Themen: Schutzfristen vor und nach der Entbindung, Beschäftigungsverbote und
Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz eingegangen. Zudem werden die Fragestellung „Für welche Frauen gilt das Mutterschutzgesetz?“ und „Welche Freistellungsansprüche für Schwangere und Stillende gibt es?“ behandelt.
Programmablauf
- Persönlicher Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes
- Schutzfristen vor und nach der Entbindung
- Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit
- Freistellungsansprüche
- Gefährdungsbeurteilung
- Beschäftigungsverbote
Veranstaltungsort
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.