Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
Inhalte
Für ein gut laufendes Unternehmen gehören Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz untrennbar zusammen. Denn Sie als Unternehmer wissen wie wichtig motivierte, leistungsfähige und gesunde Beschäftigte sowie eine sichere Arbeitsstätte für die Erreichung von Unternehmenszielen sind. Ein sehr wichtiger Baustein ist dabei der Sicherheitsbeauftragte. Gemäß § 22 des Sozialgesetzbuches VII sind Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern dazu verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen.
Der Sicherheitsbeauftragte kann auch in kleineren Betrieben durch Umsetzung seines Fachwissens die Häufigkeit von Arbeitsunfällen reduzieren.
Er unterstützt den Unternehmer bei den Maßnahmen zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. Dabei werden insbesondere der Einsatz von Schutzeinrichtungen und die persönliche Schutzausrüstung beachtet.
Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit, kann sie allerdings nicht ersetzen.
Der Lehrgang ist branchenübergreifend.
Programmablauf
Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz/Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzorganisation und Aufgaben der Beteiligten im Arbeitssystem
Aufgaben, Rechte und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten sowie Erläuterungen der rechtssicheren Organisation anhand von Fallbeispielen
Die Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG
Grundlagen der Gefahrenerkennung im Betrieb
Motivation und Kommunikation im Bereich Arbeitsschutz
Anmeldung: Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen: Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der B·A·D GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt. Die B·A·D GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.
Anmeldung
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