Führer von Flurförderfahrzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand. Teilnehmer mit umfangreichen Erfahrungen geben dies bitte bei Anmeldung an. Für diese Teilnehmer ist nur eine 1-tägige Auffrischung notwendig.
Inhalte
Setzt ein Unternehmen Gabelstapler und andere Flurförderfahrzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand ein, so dürfen diese nur von ausgebildeten und qualifizierten Fahrern bewegt werden. Nur so kann Sicherheit und Wirtschaftlichkeit im Unternehmen umgesetzt werden. Gemäß der DGUV Vorschrift 68 und dem DGUV Grundsatz 308-001 müssen Fahrer von Flurförderfahrzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand von entsprechend zertifizierten und autorisierten Trainern ausgebildet werden. Wir geben Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Sicherheitsbestimmungen. Sie werden mit dem Umgang, der Steuerung und der Technik der Maschine vertraut gemacht, so dass Sie Gefahren frühzeitig erkennen und somit Unfälle im Betrieb vermeiden können.
Programmablauf
Theoretische Ausbildung (1. Tag)
Rechtliche Grundlagen
Unfallgeschehen
Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
Antriebsarten
Standsicherheit
Betrieb allgemein
Regelmäßige Prüfungen
Umgang mit Lasten
Sondereinsätze
Verkehrsregeln/ Verkehrswege
Theoretische Abschlussprüfung
Praktische Ausbildung (2. Tag)
Einweisung am Flurförderzeug
Tägliche Einsatzprüfung
Lastschwerpunktdiagramm, Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
Hinweise auf Gefahrenstellen am Flurförderzeug
Gewöhnung an das Flurförderzeug
Verlassen des Flurförderzeugs
Fahr- und Stapelübungen
Praktische Abschlussprüfung
Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren und die gesundheitliche Eignung für das Steuern von Flurförderzeugen.
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenfrei vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren fällig. Danach und bei Nichterscheinen (gleich aus welchem Grund) ist die volle Gebühr zu entrichten. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen: Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der B·A·D GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt. Die B·A·D GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.
Anmeldung
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