Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Theorie und Praxis

  • Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit
  • Brandschutz

Seminar

23. April 2020
- 24. April 2020

in Tauberbischofsheim

135,00 €zzgl. MwSt.

Ihre Kontaktperson

Karin Geukler

Tel. +49 9721 28821
Fax +49 9721 28837

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Zielgruppe

Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Unternehmen

Referenten

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit Torsten Neubauer

Inhalte

Qualifizierung von Personen zur Wahrnehmung von betrieblichen Brandschutzaufgaben gemäß den rechtlichen Vorgaben.

max. 13 Teilnehmer

Programmablauf

Die Vermeidung folgenschwerer Brände hängt wesentlich von der Wirksamkeit der Brandschutzmaßnahmen und -einrichtungen ab. Unsere Fachexperten vermitteln Ihnen die Kenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes.
Vorbeugender Brandschutz
• Rechtliche Grundlagen
• Aufgaben des Brandschutzhelfers
• Brandlehre (Zündquellen, Verbrennungsprozess)
• Brandverhütung und Betrieblicher Brandschutz
• Verhalten im Brandfall, Grundlagen der Evakuierung/Räumung
Abwehrender Brandschutz
• Löschmittel und deren Wirkungsweise
• Brandklassen und Brandarten
• Feuerlöscher (Arten, Beschriftung, Handhabung)
• Löschen von brennenden Personen
Praktische Löschübung und Löschtaktik am Fire-Trainer

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum Tauberbischofsheim

Kapellenstraße 31a
97941 Tauberbischofsheim
Tel.: 09341/92650
Fax: 09341/926520

Routenplaner

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.