Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Ausbildung gemäß ArbSchG §10, DGUV V1 § 22, ASR A2.2

  • Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit
  • Brandschutz

Seminar

06. November 2019
- 19. November 2019

in Berlin-Mitte

180,00 €zzgl. MwSt.

Ihre Kontaktperson

Robert Klein

Tel. 030 / 3641160-50
Fax 030 / 3641160-56

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Zielgruppe

Alle Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben im Betrieb.

Referenten

  • Dipl.-Ing. Mathias Sackel
  • Dipl.-Ing. Götz Roszinski

Inhalte

Qualifizierung von Personen zur Wahrnehmung von betrieblichen Brandschutzaufgaben gemäß den rechtlichen Vorgaben.

Programmablauf

Inhalt

  • Theoretische Ausbildung mit umfangreichem Lehrmaterial
  • Praktische Löschübung und Löschtaktik am Fire-Trainer
  • Lernzielkontrolle mit Zertifikat

Programmablauf

Vorbeugender Brandschutz

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufgaben des Brandschutzhelfers
  • Brandlehre (Zündquellen, Verbrennungsprozess)
  • Brandverhütung und Betrieblicher Brandschutz
  • Verhalten im Brandfall, Grundlagen der Evakuierung/Räumung

Abwehrender Brandschutz

  • Löschmittel und deren Wirkungsweise
  • Brandklassen und Brandarten
  • Feuerlöscher (Arten, Beschriftung, Handhabung)
  • Löschen von brennenden Personen
  • Praktische Löschübung und Löschtaktik am Fire-Trainer
  • Abschluss mit Zertifikat

Löschübungen, Feuerlöscher-Handhabung

·         unterschiedliche Löscher-Typen

·         Übungen am Fire-Trainer

Teilnehmer
max. 20 Teilnehmer

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum Berlin - Mitte

Zimmerstraße 55
10117 Berlin-Mitte
Tel.: 030 20074710
Fax: 030 200 7471 999

Routenplaner

Bedingungen

Anmeldung:

Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Ausnahmen:

Änderungen und Verlegungen der  Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.

Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.