Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Seminar
10. Mai 2019
08:30 - 13:30 Uhr
in Salzwedel
Zielgruppe
Alle Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben im Betrieb
Referenten
- Experte
Inhalte
Die Vermeidung folgenschwerer Brände hängt wesentlich von der Wirksamkeit der Brandschutzmaßnahmen und Einrichtungen ab. Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 sind die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten sowie die Ausbildung entsprechender Brandschutz- und Evakuierungshelfer für den Arbeitgeber verpflichtend. Die Ermittlung der notwendigen Anzahl ergibt sich aus der betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung, wobei ein Anteil von fünf Prozent in der Regel ausreichend ist. Unsere Fachexperten vermitteln Ihnen die Kenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes. Nach erfolgreichen Abschluss des Seminars erhalten Sie ein Zertifikat.
Programmablauf
Vorbeugender Brandschutz
- Rechtliche Grundlagen
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Brandlehre (Zündquellen, Verbrennungsprozess)
- Brandverhütung und Betrieblicher Brandschutz
- Verhalten im Brandfall, Grundlagen der Evakuierung/Räumung
Abwehrender Brandschutz
- Löschmittel und deren Wirkungsweise
- Brandklassen und Brandarten
- Feuerlöscher (Arten, Beschriftung, Handhabung)
- Löschen von brennenden Personen
- Praktische Löschübung und Löschtaktik am Fire-Trainer
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Salzwedel
Buchenallee 6 (Altmarkcenter)
29410 Salzwedel
Tel.: 03901 426990
Fax: 03901 42699 999
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.
Bedingungen für Rabatte
Die Kosten können für BAD Vertragskunden auch mit derBAD Einsatzzeit verrechnet werden. Bei gleichzeitiger Anmeldung von mehreren Personen eines Unternehmens erhalten Sie einen Rabatt. Bitte sprechen Sie uns an!