Ausbildung Brandschutzhelfer

  • Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit
  • Brandschutz

Workshop

28. April 2022
- 29. April 2022

in Mönchengladbach

Ausgebucht

Ihre Kontaktperson

Wencke Graf

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Zielgruppe

Personen, die betriebliche Brandschutzaufgaben gemäß der rechtlichen Vorgaben der ASR A2.2 wahrnehmen.

Referenten

  • Dirk Winandi
  • Michael Everhardt
  • Jan Pawlak
  • Olga Charov

Inhalte

Training zum Brandschutzhelfer, fachkundige Unterweisung und praktische Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

Programmablauf

Theoretischer Teil

  •  Voraussetzungen für eine Brandentstehung
  •  Zündquellen erkennen und vermeiden
  •  Giftige Rauchgase
  •  Verhalten im Gefahrfall
  •  Alarmierung / Notruf
  •  Flucht- und Rettungswege
  •  Auswahl von geeigneten Feuerlöscheinrichtungen
  •  Auswahl von Feuerlöscheinrichtungen nach Brandklassen

 Praktischer Teil

  •  Handhabung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
  •  Simulation eines Bildschirm- und Papierkorbbrandes

6 - 14 Teilnehmende, Preis pro Person

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum Mönchengladbach

Dahlener Str. 570
41239 Mönchengladbach
Tel.: 02166 1339040
Fax: 02166 13390490

Routenplaner

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.