Leitern und Tritte stellen eine Gefahr dar, wenn sie in mangelhaftem Zustand sind oder unsachgemäß genutzt werden. Besitzt ein Unternehmen mehrere Leitern und Tritte, so ist es verpflichtet, diese regelmäßig kontrollieren und prüfen zu lassen. Oftmals werden diese Prüfungen nicht durchgeführt, so dass Risiken nicht rechtzeitig erkannt werden und somit die Unfallgefahr steigt. Die Aufgabe der regelmäßigen Kontrolle ist an eine befähigte Person zu übergeben, die über ausreichend Erfahrung und Kenntnisse verfügt und die entsprechende Sachkunde nachweisen kann. Durch Einhaltung der Prüfpflicht werden sowohl die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt. Im Rahmen des Seminars lernen die Teilnehmer wie eine effektive Präventionsarbeit geleistet werden kann und damit für sichere Arbeits-bedingungen auf Leitern und Tritten gesorgt wird. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt in der Umsetzung in die betriebliche Praxis.
Programmablauf
Rechtliche Grundlagen
DGUV Information 208-016
Aufgaben, Rechte und Pflichten der Befähigten Person
Übersicht der Leitern und Tritte nach DIN-Normen, Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten
Konstruktion, Kennzeichnung und Sicherheitsanforderungen
Benutzung, Überwachung und Wartung
Unfallbeispiele
Eingriffmöglichkeiten der Befähigten Person
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse Veranstaltung durch. Unsere Experten entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter abgestimmt ist. Bitte sprechen Sie uns an!
Anmeldung: Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen: Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der B·A·D GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt. Die B·A·D GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.
Anmeldung
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