Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre

Vorstellung des DGUV-Untersuchungsgrundsatzes G28 Parallelen zur Höhenmedizin ( Arbeiten in Höhen über 3000m )

  • Arbeitsmedizin

Vortrag

17. Februar 2020
- 27. April 2020

in München

148,50 €zzgl. MwSt.

Zielgruppe

Arbeitnehmer mit und ohne Führungsverantwortung, Personen, die in Bereichen mit sauerstoffreduzierter Atmosphäre oder in der Höhe über 3000m arbeiten.

Referenten

  • Dr.Petra Rank

Inhalte

Seit einigen Jahren steht dem betrieblichen Brandschutz eine neue Technologie zur Verfügung. Hierbei kann in geschlossenen Räumen durch Reduktion der Sauerstoffkonzentration auf Werte zwischen 13 und 15 Volumenprozent die Entstehung eines Schadensfeuers vermieden werden. Müssen diese Räume von Beschäftigten betreten werden, stellt sich die Frage nach möglichen Gesundheitsgefahren und Belastungen für die Beschäftigten. Diese Gesundheitsgefahren und Belastungen sind Gegenstand des Arbeitsmedizinischen Untersuchungsgrundsatzes G28 ( Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre ). Es werden der Inhalt und Zweck dieses Untersuchungsgrundsatzes erläutert und auch höhenmedizinische Aspekte aufgezeigt.

Teilnehmer

Max. 15 Teilnehmer (mind. 5 Teilnehmer)

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum München-Süd

Grünwalder Str. 1
81547 München
Tel.: 089/697994-30
Fax: 089 697994 590

Routenplaner

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.