Sensibilisierung für Psychische Erste Hilfe im Unternehmen - Unterstützung im Umgang mit psychisch auffälligen Mitarbeitenden

  • Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Gesundheitsmanagement
  • Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
  • Gesundheit
  • Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung

Seminar

17. Juni 2020
09:00 - 16:00 Uhr

in Tauberbischofsheim

249,00 €zzgl. MwSt.

Ihre Kontaktperson

Karin Geukler

Tel. +49 9721 28821
Fax +49 9721 28837

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Zielgruppe

Führungskräfte, Mitarbeiter Personalbereich, Betriebsräte, Sicherheitsfachkräfte

Referenten

  • Beraterin Gesundheitsmanagement

Inhalte

Psychische Beanspruchungen von Mitarbeiter/innen

können auch am Arbeitsplatz sichtbar werden.

Unabhängig davon, ob es sich um vorübergehende

Auffälligkeiten, Krisen oder behandlungsbedürftige

psychische Störungen handelt, wirken sie sich auf die

Leistung und das Verhalten der betroffenen Person

sowie auf Teamprozesse aus. Kenntnisse in Psychi-

scher Erster Hilfe befähigt Personalverantwortliche,

psychische Auffälligkeiten zu erkennen und zielge-

richtet auf die Betroffenen zuzugehen.

Nach besonders belastenden Ereignissen (z. B. Unfall,

Überfall, Tod am Arbeitsplatz, Stalking etc.) stellt

Psychische Erste Hilfe eine wichtige präventive

Maßnahme dar. Durch gezielte Ansprache, Beglei-

tung und Unterstützung von Betroffenen können

Akutsymptome wirksam reduziert und Langzeitfol-

gen vorgebeugt werden.

In diesem Seminar werden die Teilnehmer/innen mit

möglichen psychischen Auffälligkeiten und deren

Auswirkungen am Arbeitsplatz vertraut gemacht.

Mögliche Anlässe für Psychische Erste Hilfe sowie

angemessene Gesprächsstrategien werden bespro-

chen und praktisch erprobt. Dabei werden die

Aufgaben und Grenzen in der Rolle als „Psychischer

Ersthelfer“ thematisiert und vermittelt. Die Arbeit an

konkreten Fallbeispielen aus dem beruflichen Alltag

sorgt für einen größtmöglichen Praxistransfer.

Programmablauf

Anlässe für Psychische Erste Hilfe:
• Psychische Auffälligkeiten am Arbeitsplatz und belastende Ereignisse
• Gestaltung von Gesprächen mit Betroffenen, inkl. Umgang mit verschiedenen Reaktionen
• Basiswissen von möglichen Traumafolgestörungen nach Extremereignissen
• Rollenklärung im Spannungsfeld von Fürsorge und Lenkung
• Einbindung von interner und externer Unterstützung
• Selbstfürsorge in schwierigen Gesprächssituationen Ihr Nutzen
• Psychische Erste Hilfe ermöglicht die schnelle Einleitung eines psychischen Stabilisierungsprozesses.
• Die Teilnehmer des Seminars lernen, belastete Menschen zu erkennen und passende Unterstützung einzuleiten bzw. Belastungen präventiv vorzubeugen.
• Psychische Erste Hilfe hat positiven Einfluss auf die Arbeits- und Lernfähigkeit der Betroffenen.
• Es wird zur Annahme psychosozialer Beratung ermutigt (Sprech:ZEIT, Individualberatung BAD).
Diese Schulung leistet einen wichtigen Beitrag zur Prävention möglicher Langzeitfolgen nach belastenden Ereignissen und bei persönlichen Krisen.

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum Tauberbischofsheim

Kapellenstraße 31a
97941 Tauberbischofsheim
Tel.: 09341/92650
Fax: 09341/926520

Routenplaner

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.