Gefährdungsbeurteilung
Vortrag
13. Mai 2020
09:00 - 10:30 Uhr
in Schweinfurt
Zielgruppe
Arbeitgeber und/oder Personen, die Gefährdungsbeurteilungen in dessen Auftrag erstellen oder hierzu beraten.
Referenten
- Jochen Sauer
Inhalte
Die Gefährdungsbeurteilung (GBA) ist das zentrale Instrument im modernen Arbeitsschutz. Wir vermitteln Ihnen neben der systematischen Vorgehensweise bei der Erstellung einer GBA auch die inhaltlichen Anforderungen, die rechtlichen Anforderungen standhält. Vermittlung der gesetzlichen Verpflichtung und Methodik zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteitlung gemäß §§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz un DGUV V1 §3.
Programmablauf
- Das moderne Arbeitsschutzverständnis und die rechtlichen Grundlagen
- Arbeitssysteme/Gefährdungsfaktoren
- Darstellung der 7 Handlungsschritte bei Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
- Rechtliche Konsequenzen bei unzureichender Gefährdungsbeurteilung
- Beispiele aus der Praxis
- Diskussion
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Schweinfurt
Athenstraße 1
97424 Schweinfurt
Tel.: 09721/28821
Fax: 09721/28837
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.