Arbeitsmedizinische Vorsorge am Bildschirmarbeitsplatz und Ergonomie

  • Arbeitsmedizin

Vortrag

19. September 2019
- 04. März 2020

in München

134,00 €zzgl. MwSt.

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen mit Bildschirmtätigkeiten, Sicherheitsbeauftragte, Führungskräfte sowie alle weiteren interessierten Personenkreise.

Referenten

  • Andrea Fritz

Inhalte

In Ihrem Unternehmen besteht ein nicht unerheblicher Teil der Arbeit aus Tätigkeiten vor dem Bildschirm? In diesem Vortrag gehen wir auf die wesentlichen Einrichtungsaspekte des ergonomischen Bildschirmarbeitsplatzes ein und stellen Ihnen die Vorsorge am Bildschirmarbeitsplatz im Detail vor.

Programmablauf

Vermittlung der Aspekte zur ergonomischen Bildschirmarbeit sowie Inhalt und Grundlagen der arbeitsmedizinischen Vorsorge am Bildschirmarbeitsplatz.

•            Definition

•            Gefährdungen

•            Flächenbedarf und Mobiliar

•            Einstellung der Arbeitsmittel und Gestaltungsgrundsätze der Sehbedingungen

•            Beleuchtung, Raumklima und Lärm

•            Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

             und arbeitsplatzbezogene Sehhilfen

•            Übungen

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum München-Süd

Grünwalder Str. 1
81547 München
Tel.: 089/697994-30
Fax: 089 697994 590

Routenplaner

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.

Bedingungen für Rabatte

Die Kosten können für BAD-Kunden auch mit ihrer BAD Einsatzzeit verrechnet werden.