EPISODE 47 -

Alles laut oder was?!

PODCAST - EPISODE 47

Viele haben das Gefühl, jederzeit und überall Krach und Lärm ausgesetzt zu sein. Wie viel Lärm im Beruf ist erlaubt? Und: Mit welchen Schutzmaßnahmen - beispielsweise im Büro oder in der Industriehalle - müssen Unternehmen gegen Lärm vorgehen? Antworten von Christopher Carl, dualer Auszubildender zum Sicherheitsingenieur bei BAD.

Moderation:

Christian Gies (BAD-Unternehmenskommunikation)

Tipps gegen Lärm im Beruf

Alles laut oder was?!

Viele haben das Gefühl, jederzeit und überall Krach und Lärm ausgesetzt zu sein. Wie viel Lärm im Beruf ist erlaubt? Und: Mit welchen Schutzmaßnahmen - beispielsweise im Büro oder in der Industriehalle - müssen Unternehmen gegen Lärm vorgehen? Antworten von Christopher Carl, dualer Auszubildender zum Sicherheitsingenieur bei BAD.

 

  Was ist Lärm?

 Christopher Carl: Lärm ist ein subjektiv wahrgenommenes Geräusch, das als störend oder lästig empfunden wird. Alter, Gesundheitszustand, Tagesablauf oder die allgemeine Umgebungssituation spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle.  Geräusche sind Schallwellen, hervorgerufen von einer Schallquelle, beispielsweise ein Auto. Sie bereiten sich in der Luft aus. Wenn man die Lautstärke von Geräuschen ermittelt, misst man den Druck der Schallwelle mit Hilfe eine Schalldruckpegelmessers. Der Messwert des Schalldruckpegels wird angegeben in Dezibel.


  Wieviel Lärm ist in einem Unternehmen zulässig?

 Christopher Carl: Die Lärmvibrationsschutzverordnung definiert zwei Auslösewerte. Man misst zwei Pegel: den Tageslärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel. Der Tagesexpositionspegel wird orts- oder tätigkeitbezogen gemessen über acht Stunden; er repräsentiert damit einen Arbeitsalltag. Bei ersterem ist der untere Auslösewert 80 Dezibel, der obere 85. Der Spitzenschalldruckpegel hat einen unteren Auslösewert von 135 Dezibel und einen oberen von 137. Beim Spitzenschall handelt es sich um sehr kurze, sehr laute Geräusche, die das Gehör schädigen.


  Wann müssen Maßnahmen getroffen werden?

 Christopher Carl: Es gibt eine Richtlinie über Mindestvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmenden vor der Gefährdung durch Lärm. Sie sieht eine Einteilung nach Grenzwerten vor, die verschiedene Schutzmaßnahmen nach sich ziehen.
Sobald einer dieser genannten Werte überschritten wird, müssen entsprechende Maßnahmen getroffen werden.

Ist ein Arbeitnehmender über längere Zeit einem Schallpegel von 80 dB(A) oder einem Impulslärm von 135 dB(C) oder mehr ausgesetzt, muss der Arbeitgeber persönlichen Gehörschutz zur Verfügung stellen und seinen Mitarbeitern eine Angebotsvorsorge anbieten. Ab einem Wert von 85 Dezibel besteht die Pflicht, Gehörschutz zu tragen.


  Wie verhält es sich denn mit Lärm im Büro?

 Christopher Carl: Gespräche oder Telefonate am benachbarten Arbeitsplatz, Bürogeräte und Klimaanlagen können störende Geräusche produzieren. Es gibt diesbezüglich keine gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte, doch die Arbeitsstättenrichtlinie bzw. die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verlangt, den Schalldruckpegel niedrig zu halten.
In der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 wird diese Forderung konkretisiert. Sie unterscheidet drei Tätigkeitskategorien für Lärmgrenzen in Büros:

Kategorie I: andauernde hohe Konzentration mit hohem Entscheidungsdruck, Entscheidungen mit hoher Tragweite oder eine hohe Sprachverständlichkeit

Kategorie II: mittlere Konzentration oder mittlere Sprachverständlichkeit

Kategorie III: geringe Konzentration oder geringe Sprachverständlichkeit

Können die maximalen Beurteilungspegel in den Kategorien I oder II nicht eingehalten werden, schreibt die technische Regel Schutzmaßnahmen vor: Kapselung z. B. durch Schallschutzkabinen für die Beschäftigten. Nur in absoluten Ausnahmefällen und nicht dauerhaft darf ergänzender Gehörschutz als Maßnahme genutzt werden.


  Abgesehen vom Büro: Was kann man beispielsweise in Industriehallen gegen Lärm tun?

 Christopher Carl: Der Arbeitgeber ist zunächst verpflichtet, die technische Ausstattung zu verbessern, um den Lärm zu senken. Möglich ist, laute Maschinen durch leise zu ersetzten. Viele Maschinen besitzen bereits in ihren technischen Beschreibungen Hinweise zur Lärmabsonderung. Doch auch die Umgebung spielt eine wichtige Rolle. Wände, Decken und Boden, die aus schallhartem Material bestehen, reflektieren die Schwingungen mehr, als wenn sie schallabsorbierend sind.

Und auch der Abstand von der Maschine zu den Umgebungsflächen, anderen Maschinen und den Beschäftigten beeinflusst die akustische Wirkung. Schallabsorbierendes Material kann helfen, den Schalldruck zu reduzieren.

Das sind z. B. Kulissensysteme an der Decke oder Schallabsorbationsplatten, die von der Decke hängen. Sie tragen maßgeblich dazu bei, den Lärm in Arbeitshallen zu reduzieren. Auch organisatorisch kann man hier einiges tun. Eine Maßnahme wäre, den Mitarbeitenden nur eine bestimmte Zeit in diesen Bereichen oder an der Maschine arbeiten lässt, und er im Rahmen des Achtstundentages eine gewisse Zeit an anderen Arbeitsplätzen mit reduzierter oder gar keiner Lärmbelastung weiter beschäftigt.

Auf Baustellen wiederum kann der Arbeitgeber nicht sicherstellen, das technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen getroffen und umgesetzt werden können. Hier kommt dann die Persönliche Schutzausrüstung in Form von Kapselgehörschutz ins Spiel.

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