Kennzeichnungspflicht

Allergien

Die Allergiekennzeichnung auf Lebensmitteln macht Allergiker*innen das Leben leichter. Die allergenen Zutaten müssen optisch hervorgehoben auf Fertigpackungen dargestellt werden. Nicht unter die Allergenkennzeichnung fallen jedoch Verunreinigungen, die möglicherweise während der Herstellung in das Produkt gelangen. Die Broschüre „Allergenkennzeichnung für Einsteiger*innen“ – herausgegeben von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – informiert über die wichtigsten Regelungen.

Alle Informationen auf www.ble-medienservice.de

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