Kennen Sie Ihre Lieferketten?

Neues Gesetz

Seit dem 1.1.2023 stärkt das Lieferkettengesetz u. a. Menschenrechte, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz. Was Unternehmen jetzt beachten müssen und welche Maßnahmen BAD ergriffen hat.

Ausbeutung, Zwangs- und Kinderarbeit und Umweltverschmutzungen: Mit dem neuen Lieferkettengesetz sollen Menschenrechts- und Arbeitsschutzverletzungen der Vergangenheit angehören. Weltweit werden zum ersten Mal unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz von Umweltbelangen umfassend gesetzlich geregelt.

Das Gesetz gilt ab sofort für Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000 Beschäftigten, ab 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.
 

Risikomanagement und Beschwerdeverfahren sind zu installieren

Zu den betrieblichen Verpflichtungen gehört es, ein wirksames Risikomanagement einzurichten, um Gefahren für Menschenrechtsverletzungen und bestimmte Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer Lieferketten notwendig sind und verpflichtet zur Errichtung eines Beschwerdeverfahrens und regelmäßiger Berichterstattung.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird künftig prüfen, ob Unternehmen die Sorgfaltspflichten umsetzen und jährlich darüber berichten. Es kann Nachbesserungen verlangen und Bußgelder verhängen.
 

Hintergrund: Opfer von Ausbeutung werden weltweit immer mehr

Die Zahl der Opfer von Zwangsarbeit und Sklaverei steigt signifikant, nach jüngsten Schätzungen der Internationale Arbeitsorganisation (ILO) sind es nunmehr 28 Millionen Menschen. Ebenso werden weltweit immer mehr Kinder zur Arbeit gezwungen, weil der Lohn der Eltern nicht reicht.

Durch die Pandemie habe sich die Situation weiter verschlechtert, sodass die ILO aktuell von rund 160 Millionen arbeitenden Kindern ausgeht. Die Hälfte von ihnen ist jünger als zwölf Jahre.

Auch globale Umweltprobleme werden zu einem großen Teil in den internationalen Lieferketten verursacht. Je nach Sektor entstehen bis zu 90 Prozent der Treibhausgase und Luftverschmutzung in den Lieferketten und nicht im Geschäftsbereich multinationaler Unternehmen selbst.


Quelle: Bundesarbeitsministerium (www.bmas.de)

 

Lieferkettengesetz: Welche Maßnahmen BAD ergreift

In einer „Grundsatzerklärung für Menschenrechte“ hat die BAD-Unternehmensleitung ihre Haltung zum Thema verankert. Die Achtung der Menschenrechte sowie der Schutz der Umwelt sind Grundwerte von BAD.

BAD bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte, insbesondere zu der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, zu den Leitlinien der Vereinten Nationen „Wirtschaft und Menschenrechte“ sowie zu den grundlegenden Arbeitsstandards der internationalen Arbeitsorganisation. Für den Bereich Umweltschutz erkennt BAD an, dass eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen wie Energie und Wasser eine zentrale Herausforderung darstellt.

Im eigenen Geschäftsbereich gewährleistet BAD die Einhaltung der in dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgelisteten Übereinkommen.

Bestehende Vertragspartner sind verpflichtet, BAD aktiv über bei sich oder eigenen Partnern festgestellte Risiken/Verstöße zu informieren. Unmittelbare Zulieferer müssen vertraglich zusichern, die von der Geschäftsleitung verlangten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Vorgaben einzuhalten.


Risikomanagement und Risikoanalyse bei BAD

Das Compliance-Board von BAD identifiziert, bewertet und priorisiert mindestens einmal im Jahr, welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im
eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette
bestehen.

Seit dem 1.1.2023 gibt es eine Menschenrechtsbeauftragte bei BAD, die das Risikomanagement überwacht. Die Menschenrechtsbeauftragte achtet u. a. darauf, dass ein Beschwerdeverfahren eingerichtet ist und Beschwerden entsprechend der Verfahrensordnung bearbeitet werden.

Das Beschwerdeverfahren knüpft an die Kontaktmöglichkeiten auf der BAD-Website an. Betroffene erhalten hier einen geschützten Meldekanal für Beschwerden, in dem sie auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen hinweisen können. Hinsichtlich der Maßnahmen gibt es fortlaufende Dokumentations- und Berichtspflichten, für die BAD das Online-Verfahren des BAFA nutzt und den Bericht
auf der Homepage öffentlich macht.

Die ausführliche Grundsatzerklärung, den Code of Conduct sowie die Meldemöglichkeit für Betroffene finden Sie auf unserer Internetseite: https://www.bad-gmbh.de/unternehmen/compliance/

 

 

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