EPISODE 50 -

Gefährlicher Arbeitsplatz Straßenverkehr

PODCAST - EPISODE 50

Gefährlicher Arbeitsplatz: Viele Beschäftigte verbringen einen großen Teil ihrer Arbeitszeit im öffentlichen Straßenverkehr. Fast drei Viertel der gemeldeten tödlichen Arbeitsunfälle passieren auf den Straßen. Was Arbeitgeber, aber auch Beschäftigte zur Verkehrssicherheit beitragen können, erklärt Christopher Carl, dualer Studierender zum Sicherheitsingenieur bei BAD, im Interview.

Moderation:

Christian Gies (BAD-Unternehmenskommunikation)

Verkehrssicherheit in Unternehmen

Gefährlicher Arbeitsplatz Straßenverkehr

Viele Beschäftigte verbringen einen großen Teil ihrer Arbeitszeit im öffentlichen Straßenverkehr. Für sie sind Arbeits- und Verkehrssicherheit untrennbar miteinander verbunden Bedenkt man, dass nahezu Dreiviertel der gemeldeten tödlichen Unfälle auf den Straßen passieren, werden diese zum gefährlichen Arbeitsplatz. Was Arbeitgeber, aber auch Beschäftigte zur Verkehrssicherheit beitragen können, erklärt BAD-Sicherheitsingenieur Christopher Carl im Interview.


  Was versteht man unter Verkehrssicherheit?

 Christopher Carl: Verkehrssicherheit bedeutet die Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere auch für Arbeitnehmer. Der Arbeitsschutz spielt auch in diesem Zusammenhang eine große Rolle. Das betrifft Beschäftigte, die im Außendienst arbeiten wie beispielsweise Kurier- oder Pannendienste. Sollte ein Verkehrsunfall passieren, sind sie über das Unternehmen versichert; gleichzeitig ist der Arbeitsgeber verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, dass das Unfallpotenzial möglichst vermieden wird. Arbeitsunfälle sind in der Regel teurer als Sensibilisierungsmaßnahmen.


  Welche Rolle spielt die Gefährdungsbeurteilung?

 Christopher Carl: Jede Arbeitsstelle im Straßenverkehr stellt andere Anforderungen an die Sicherheit. Arbeitgeber, die Dienstfahrzuge stellen sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung Verkehr zu erstellen, mit deren Hilfe sich Gefährdungsfaktoren sehr gut darstellen lassen. Maßnahmen des Arbeitsschutzes, die sich daraus ergeben, können zum Beispiel Fahrsicherheitstrainings sein oder die Optimierung von Routen. Fahrzeuge, die schon älter sind, kann man mit Fahrassistenzsystemen ausstatten, um die Sicherheit für Mitarbeitende bestmöglich zu gewährleisten. Auch müssen diese grundsätzlich bei Nutzung eines neuen Dienstfahrzeugs eingewiesen werden. Das regelt die DGUV.


  Welche Regelungen gelten denn in punkto Pausengestaltung?

 Christopher Carl: Lkw-Fahrer müssen alle zwei Stunden eine Pause einlegen. Mitarbeitende, die eine Firmen-Pkw oder mit dem privaten Pkw im Außendienst fahren oder zu Schulungen in andere Städte unterwegs sind, dürfen, sofern die Tagearbeitszeit von zehn Stunden überschritten ist, nicht mehr zurückfahren. Tun sie dies dennoch, sind sie im Falle eines Unfalls nicht versichert.


  Was können Arbeitnehmer in punkto Sicherheit beitragen?

 Christopher Carl: Jeder Arbeitnehmer, der eine Dienstfahrt antritt, sollte ehrlich zu sich selbst sein: er sollte sich fit fühlen. Ferner sollte er vor Fahrtantritt sein Smartphone mit dem Auto verbinden und möglichst das Internet ausschalten, um keine Social-Media-Nachrichten zu bekommen. Telefonate sollten nur über die Freisprecheinrichtung geführt werden. Darüber hinaus ist es wichtig, das Fahrverhalten an die Witterungsverhältnisse anzupassen.


  Gibt es für bestimmte Personenkreise ein erhöhtes Risiko?

 Christopher Carl: Menschen, die in der Schichtarbeit arbeiten, sind besonders gefährdet. Nach einer Nachtschicht kann es schnell zu Übermüdungen kommen, das Unfallrisiko steigt damit. Ähnlich ist es bei Beschäftigten, die im permanenten Zeitstress sind und zügig von A nach B kommen müssen.

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