Ein Europäischer Aktionstag für die Notrufnummer „112“? Diesen jährlichen Erinnerungstag am 11.2. gibt es nicht ohne Grund, wie aktuelle Umfragen zeigen. So wissen nur maximal 50 Prozent der Europäer, mit welcher Telefonnummer sie in Notsituationen Hilfe erhalten. Auch wie jeder die gesetzlich verpflichtende Erste Hilfe schnell und richtig leistet, darüber besteht weiterhin Aufklärungsbedarf. BAD informiert und unterstützt alle Unternehmen und deren Mitarbeitende.
Gut zu wissen: Seit 2008 gilt die Notrufnummer 112 - sie ist vorwahlfrei, kostenlos und verbindet den Anrufenden mit der örtlich zuständigen Notrufzentrale. Die leitet das Gespräch dann an professionelle Helfende weiter, an Feuerwehr, Notärztin/-arzt oder Polizei.
Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Unternehmen Erste Hilfe zu organisieren
Die Verpflichtung des Arbeitgebers eine betriebliche Erste Hilfe zu organisieren, ergibt sich aus § 10 Arbeitsschutzgesetz sowie weiterer Arbeitsschutzverordnungen. In diesen gesetzlichen Grundlagen werden Mindestanforderungen an eine effektive und effiziente Erste Hilfe formuliert.
Meist sind es im Arbeitsalltag nur kleine Verletzungen – wie ein Schnitt in den Finger oder ein umgeknickter Fuß - bei denen eine Versorgung durch betriebliche Ersthelfer*innen bzw. eine Vorstellung beim Durchgangsarzt/bei der Durchgangsärztin ausreicht. Größere Unfälle und Notfälle lassen sich jedoch nie ganz ausschließen, sodass für diese Fälle eine gute Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb unumgänglich ist.
Die betriebliche Erste Hilfe-Organisation gewährleistet, dass im Notfall eine Erstversorgung bis zum Eintreffen von medizinischem Fachpersonal und der weiteren professionellen Versorgung sichergestellt ist.
Erste Hilfe-Organisation im Betrieb aufbauen
Durch eine Gefährdungsbeurteilung werden betriebsspezifische
Besonderheiten ermittelt, bewertet und daraus Maßnahmen zur
zielgenauen Organisation der Ersten Hilfe festgelegt. Dazu gehören
Meldeeinrichtungen, das richtige Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräte in
geeigneter Form sowie geschultes Personal.
Die gebräuchlichste Meldeeinrichtung für eine effiziente Meldung und
Koordination ist das Telefon mit sichtbarer Notrufnummer. Zu den gängigsten Erste-Hilfe-Materialien gehören der betriebliche Verbandkasten mit Verbandmaterial, Hilfsmittel und Rettungsdecke (in Einzelfällen auch ein automatisierter externer Defibrillator, Beatmungsgerät, Notdusche, Krankentrage). Seit dem 01.11.2021 gelten zudem geänderte DIN-Vorschriften zum Inhalt von betrieblichen Verbandkästen.
Erste Hilfe-Organisation sicherstellen
Aufbewahrungsstellen für Erste-Hilfe-Material müssen deutlich
erkennbar, dauerhaft mit Rettungszeichen für Erste-Hilfe-Einrichtungen
gekennzeichnet sowie im Flucht- und Rettungsplan vermerkt sein. Ein
zentral ausgehangenes Erste-Hilfe-Plakat dient Menschen in Not- und
Stresssituationen als Orientierungshilfe. Hier werden alle nötigen
Informationen und Telefonnummern für die Erste Hilfe aufgeführt.
Beispielsweise sollten u. a. Informationen zur/zum zuständigen Durchgangsärztin/-arzt und dem nächstgelegenen berufsgenossenschaftlich zugelassenen Krankenhaus leicht zu finden sein. enthalten. Denn Unfallverletzte, die einer stationären Behandlung bedürfen, müssen einer/einem Durchgangsärztin/-arzt in einer entsprechenden Klinik vorgestellt werden.
Je nach Gefährdungspotenzial im Betrieb sind außerdem diese Angaben sinnvoll:
- Giftnotruf: Beim Umgang mit Gefahrstoffen kann es sinnvoll sein, hier Informationen einzuholen. Es gibt in Deutschland mehrere Giftinformationszentren / Giftnotrufzentralen, z. B. in Berlin (Telefonnummer: 030 / 19 24 0). Nähere Informationen hierzu finden sich etwa auf der Internetseite des Giftinformationszentrums Nord (www.giz-nord.de).
- Augenarzt: Bei isolierten Augenverletzungen ist es sinnvoll, direkt eine/einen Augenärztin/-arzt zu kontaktieren.
- HNO-Arzt: Bei isolierten Hals-, Nasen-, Ohrenverletzungen ist es sinnvoll, direkt eine/einen HNO-Ärztin/-Arzt zu kontaktieren.
- Zuständige Berufsgenossenschaft: Wird der Rettungsdienst gerufen, benötigt dieser diese Angabe zur späteren Abrechnung.
Alle Beteiligten und Beschäftigten sollten darüber hinaus regelmäßig (mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen) zum Thema Erste Hilfe
unterwiesen werden und sie sollten an Rettungsübungen teilnehmen.
Betriebliche Ersthelfer*innen ausbilden
In jedem Unternehmen in Deutschland muss sichergestellt sein, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Der Arbeitgeber ist verpflichtet betriebliche Ersthelfer*innen ausbilden zu lassen. Dieses regelt die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention.
Unter geschultem Personal werden betriebliche Ersthelfer*innen verstanden, die die Unfallstelle absichern, die Erstversorgung sicherstellen und die Rettungskette aktivieren (immer unter Beachtung des Eigenschutzes). Die erforderliche Anzahl an Ersthelfer*innen richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten im Betrieb:
- bis zu 20 Beschäftigte eine/einen Ersthelferin/-helfer
- ab 20 Beschäftigte in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% der Beschäftigten,
- ab 20 Beschäftigte bei sonstigen Betrieben 10 % der Beschäftigten
- ab 250 Beschäftigte sollte zusätzlich ein Betriebssanitäter für die Erste-Hilfe-Leistung zur Verfügung stehen, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle den Einsatz erfordern
- ab 1500 Beschäftigte muss mindestens eine/einen Betriebssanitäter*in zur Verfügung stehen.
Um betrieblicher Ersthelfer*in zu bleiben, wird spätestens alle zwei Jahre eine Auffrischung durch ein Erste-Hilfe-Training erforderlich. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger übernehmen die Kosten für die Aus- und Fortbildung.
Mut zur Ersten Hilfe
Als Ersthelfer*in können Sie für unabsichtliche Fehler nicht haftbar gemacht
werden. Beschäftigte stehen zusätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung ihres Betriebes. Hingegen wird der Tatbestand der
unterlassenen Hilfeleistung strafrechtlich verfolgt.
Können Sie eine effektive Erste Hilfe-Organisation gewährleisten?
Prüfen Sie sich selbst über unsere Erste-Hilfe-Checkliste. Für eine erfolgreiche Implementierung der Erste Hilfe-Organisation in Ihrem Betrieb beraten Sie fundiert und betriebsspezifisch unsere arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkräfte.
BAD unterstützt Sie mit zahlreichen Weiter- und Fortbildungen zum Thema "Erste Hilfe", u. a.:
Erste Hilfe Training Auffrischung
am 9. Februar 2022 in Kirchheim/Teck
oder
am 09. November 2022in Kirchheim/Teck
Erste Hilfe Lehrgang Grundkurs
am 13. Juli 2022 in Kirchheim/Teck