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Arbeitsunfall mit Corona
Eine Infektion mit SARS-CoV-2 bei der Arbeit kann ein Versicherungsfall für die gesetzliche Unfallversicherung sein – mit Anspruch auf besondere Heilbehandlung und Rehabilitation. Voraussetzung ist, dass Testergebnis sowie Umstände der Infektion im Verbandbuch/Meldebuch des Unternehmens oder der Bildungseinrichtung dokumentiert werden.