Unfallkosten

Abgesehen von oft lebenslangen physischen und psychischen Beeinträchtigungen für den Verunglückten und die Angehörigen verursachen Arbeits- und Wegeunfälle den Betrieben enorme Kosten. Dazu zählen Kosten für den zeitlichen Ausfall des Verunglückten, die Lohnfortzahlung und eventuell eine Ersatzkraft. Hinzu kommen Produktionsausfall, Erste Hilfe, medizinische Versorgung und Verletztentransport, innerbetriebliche Unfallbearbeitung (Unfallmeldung, Unfalluntersuchung) sowie möglicherweise Zuschlag oder Verlust eines Nachlasses zum Beitrag für den Unfallversicherungsträger. Eine Hilfe zur Ermittlung dieser betrieblichen Unfallkosten findet sich bei Lüdeke (2006). Darüber hinaus können für einen Betrieb noch weitere Kosten entstehen, die sich oft nur schwer in Geldbeträgen ausdrücken lassen. Dazu zählen Störungen im Betriebsablauf und andere nachteilige Auswirkungen auf die Qualität von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen. Lieferverzögerungen und schlechte Qualität können zu Kundenverlusten und zum Verlust von Marktanteilen führen. Schließlich schaden hohe Unfallzahlen und Erkrankungsraten dem Ansehen eines Unternehmens in der Öffentlichkeit, bei Kunden, Lieferanten und auch bei der eigenen Belegschaft. Betriebsklima und Mitarbeiterzufriedenheit können sich verschlechtern. Eine gering entwickelte Sicherheits- und Gesundheitskultur gefährdet somit das Unternehmensziel. Kosten entstehen aber nicht nur dem betroffenen Betrieb, sondern der Gesamtheit der Betriebe, die als Solidargemeinschaft bei den Unfallversicherungsträgern zusammengeschlossen sind. Deren Ausgaben für Unfälle und Berufskrankheiten (z. B. für Heilbehandlungen, berufsfördernde und soziale Rehabilitation, Geldleistungen an Versicherte und Hinterbliebene) müssen von den Betrieben aufgebracht werden. Sie beliefen sich im Jahr 2005 auf etwa 9 Mrd. Euro (s. Unfallverhütungsbericht Arbeit). Das sind umgrechnet ca. 24,7 Mio. Euro pro Tag oder über 1 Mio. Euro pro Stunde. Als besonders kostenintensiv haben sich Straßenverkehrsunfälle erwiesen (Rothe, 2005). Sie fallen im Durchschnitt schwerer aus als Arbeitsunfälle im Betrieb. Die insgesamt durch Arbeitsunfähigkeit verursachten volkswirtschaftlichen Kosten werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin für das Jahr 2005 folgendermaßen geschätzt: Die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle (Lohnkosten) belaufen sich auf 38 Mrd. Euro der Verlust an Arbeitsproduktivität (Ausfall von Bruttowertschöpfung) auf 66 Mrd. Euro. Den Berechnungen wurde der Durchschnittswert von 12,2 Arbeitsunfähigkeitstagen pro Arbeitnehmer zu Grunde gelegt. Darin enthalten ist auch die Arbeitsunfähigkeit nach Freizeitunfällen und auf Grund von Erkrankungen, die nicht bzw. nicht ausschließlich beruflich bedingt sind. Bemühungen um die Förderung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind ein wesentliches Mittel zur Kostensenkung. In dem Maße, in dem sie Unfälle und Erkrankungen verhindern, tragen sie zu einer Verbesserung betrieblicher Prozesse und Abläufe bei und leisten somit einen Beitrag zur Erreichung des Unternehmenszieles. In diesem Zusammenhang stellt sich ein Grundproblem jeglicher Prävention: Weder bei retrospektiver (zurückblickender) noch bei prospektiver (vorausschauender) Sicht lässt sich immer präzise angeben, welche Kosten durch eine durchgeführte oder noch durchzuführende Maßnahme eingespart wurden bzw. werden. Denn in der Regel - d. h. wenn keine Befunde aus wissenschaftlichen Evaluationsstudien vorliegen - ist nicht bekannt, wie viele Unfälle oder arbeitsbedingte Erkrankungen ohne Maßnahme eingetreten wären bzw. eintreten würden. Wenn aber Art und Anzahl verhinderter Ereignisse unbekannt sind, dann lassen sich auch keine eingesparten Kosten (= Nutzen) angeben, die man mit den Präventionsaufwendungen (= Kosten) im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse in Beziehung setzen könnte. Mittlerweile wird das Denken in Kosten-Nutzen-Relationen (Effizienz präventiver Maßnahmen) durch eine Sichtweise ergänzt, bei der der Beitrag von Arbeitsschutzleistungen zum wirtschaftlichen Gesamtergebnis des Unternehmens berücksichtigt wird. Zentrale Frage ist also, welchen Stellenwert Maßnahmen im Bereich von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für störungsfreie Abläufe im Unternehmen haben. Damit tritt neben der Effizienz präventiver Maßnahmen auch deren Effektivität in den Mittelpunkt des Interesses. Zur Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit sind wissenschaftliche Studien mit entsprechend hohem methodischem Aufwand - und manchmal auch ethischen Problemen - erforderlich. In einer breit angelegten Untersuchung (Wickert und Blümcke, 2005) wurde z. B. ermittelt, dass die Unfallwahrscheinlichkeit an Maschinen, die in Baumusterprüfungen auf sicherheitsgerechte Konstruktion hin untersucht wurden, um den Faktor 13 geringer war als an ungeprüften Maschinen. Die mit dieser Unfallreduktion einhergehende Zahl "ersparter" Arbeitsunfähigkeitstage wurde mit ca. 24.500 pro Jahr errechnet. Setzt man die betrieblichen Unfallkosten pro Ausfalltag eines Mitarbeiters mit 500 Euro an, ergibt sich daraus eine jährliche Reduktion der betrieblichen Unfallkosten um 12,25 Mio. Euro. Abschließend ist hervorzuheben, dass Bemühungen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nicht nur wegen der wirtschaftlichen Bedeutung von Unfällen und Erkrankungen erforderlich sind. Es ist für eine zivilisierte Gesellschaft eine ethische Verpflichtung, die Arbeitswelt so zu gestalten, dass sie dem Menschen und seiner Gesundheit nutzt, nicht schadet.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de