Spannung / Arbeiten unter Spannung

An unter Spannung stehenden aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel darf nicht gearbeitet werden. Vor Beginn der Arbeiten muss deshalb der spannungsfreie Zustand entsprechend den fünf Sicherheitsregeln (Abbildung) hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt werden. Arbeiten unter Spannung sind nur in besonders geregelten Fällen erlaubt, wenn durch die Art der Anlage eine Gefährdung durch Durchströmung oder durch Lichtbogenbildung ausgeschlossen ist (z. B. bei höchstens 50 V Wechselspannung) oder wenn aus zwingenden Gründen der spannungsfreie Zustand nicht hergestellt werden kann.

Zwingende Gründe können vorliegen, wenn durch Wegfall der Spannung

  • eine Gefährdung von Leben und Gesundheit von Personen zu befürchten ist
  • in Betrieben ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstehen würde
  • bei Arbeiten in Netzen der Stromversorgung die Stromversorgung unterbrochen würde
  • bei Arbeiten an oder in der Nähe von Fahrleitungen der Bahnbetrieb behindert oder unterbrochen würde
  • Fernmeldeanlagen und Datenverarbeitungsanlagen wegen Arbeiten an der Stromversorgung stillgesetzt werden müssten und dadurch Gefahr für Leben und Gesundheit von Personen hervorgerufen werden könnte
  • Störungen in Verkehrssignalanlagen hervorgerufen werden, die zu einer Gefahr für Leben und Gesundheit von Personen sowie Schäden an Sachwerten führen könnten.

Sollen Arbeiten unter Spannung durchgeführt werden, ist vom Unternehmer schriftlich für jede der vorgesehenen Arbeiten festzulegen, welche Gründe als zwingend angesehen werden. Hierbei müssen das jeweilige gewählte Arbeitsverfahren, die Häufigkeit der Arbeiten und die Qualifikation der mit der Durchführung der Arbeiten betrauten Personen berücksichtigt werden. Für die Durchführung der Arbeiten sind eine Arbeitsanweisung zu erstellen und geeignete Schutz- und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen.

Das Arbeiten unter Spannung ist vorher an ungefährlichen Teilen zu lernen und zu üben (Sicherheitstraining). Isolierte Werkzeuge und isolierende Hilfsmittel sind zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen geeignet, wenn sie mit dem entsprechenden Symbol (Abbildung) gekennzeichnet sind.


Weitere Informationen zum Arbeitsschutz: