Sicherheitsgeschirre

Was sind Sicherheitsgeschirre?

Sicherheitsgeschirre sind Persönliche Schutzausrüstungen, die bei Arbeiten, bei denen Absturzgefahr besteht und für die ein weitergehender Schutz nicht möglich oder unzweckmäßig ist, verwendet werden müssen. Mit ihnen werden Personen so an einer Anschlageinrichtung befestigt, dass sie je nach Länge des Seiles am Absturz gehindert oder vor tieferem Absturz bewahrt werden.

Sicherheitsgeschirre bestehen aus einem Auffanggurt und zusätzlichen Bestandteilen, z. B. Seil mit Falldämpfer, Seilkürzer, Höhensicherungsgerät (Abbildung).

Was sind Auffanggurte?

Auffanggurte (Abbildung) bestehen aus Gurtbändern, die den Körper umfassen. Sie fangen bei bestimmungsgemäßer Benutzung abstürzende Personen auf, übertragen die auftretenden Kräfte auf geeignete Körperteile und halten den Körper in einer aufrechten Lage.

Was sind Haltegurte?

Haltegurte (Abbildung) sind Teile der Persönlichen Schutzausrüstungen zum Halten, die aus Gurtbändern bestehen, die den Körper umschließen. Sie bewahren mit Verbindungsmitteln vor dem Abstürzen oder Abrutschen. Haltegurte sind zum Auffangen abstürzender Versicherter ungeeignet. Haltegurte dürfen nur benutzt werden, wenn Versicherte damit so gehalten werden können, dass ein Absturz ausgeschlossen ist.

Was sind Rückhaltegurte?

Rückhaltegurte (Abbildung) werden in einer dem Haltegurt vergleichbaren Bauart oder mit zusätzlichen Schultergurtbändern angeboten. Für das Zurückhalten von einer Absturzkante ist ein Brustgurt ausreichend; für eine bessere Kraftverteilung auf dem Körper ist ein Gurt mit zusätzlichen Schultergurtbändern zu bevorzugen. Rückhaltegurte dürfen benutzt werden, wenn Versicherte die Absturzkante nicht erreichen können oder bei Arbeiten auf Flächen mit nicht mehr als 45° Neigung gehalten oder beim Abrutschen gesichert werden, z. B. bei Arbeiten auf Böschungen, Dachflächen.

Mit dem Verbindungsmittel wird der Auffanggurt mit der Anschlageinrichtung verbunden. Es besteht aus Seilen, Gurtbändern oder Ketten.

Was sind Seilkürzer?

Seilkürzer (mitlaufende Auffanggeräte) ermöglichen es, Verbindungsmittel bei jeder beliebigen Position der zu sichernden Person zur Anschlageinrichtung straff zu halten.

Was sind Falldämpfer?

Falldämpfer verringern die bei einem Absturz auf die Person, den Gurt und die Anschlageinrichtung einwirkenden Kräfte.

Was sind Höhensicherungsgeräte?

Höhensicherungsgeräte (Abbildung) fangen eine Person mit angelegtem Auffanggurt selbsttätig bremsend ab. Hierbei ist die Fallstrecke begrenzt und die auf den Körper einwirkenden Stoßkräfte werden gemindert. Solche Geräte gestatten ein freies Bewegen innerhalb des Auszugsbereiches des Seiles oder des Bandes.

Was sind Steigschutzeinrichtungen?

Steigschutzeinrichtungen werden vorwiegend an Steigleitern oder Steigeisengängen angebracht. Sie bestehen aus frei beweglichen Fangeinrichtungen an Führungen, z. B. Schienen oder Seilen, und sichern Personen, die mit einem Auffanggurt und einer Zwischenverbindung an der Fangeinrichtung angeschlagen sind.

Was sind Anschlageinrichtungen?

Als Anschlageinrichtungen stehen Anschlagpunkte und Anschlagkonstruktionen zur Verfügung. Bei der Benutzung von Falldämpfern muss die Tragfähigkeit der Anschlageinrichtung nach den technischen Baubestimmungen für eine statische Einzellast von 5 kN oder durch Prüfung (zwei Belastungsversuche mit 7,5 kN) nachgewiesen sein, soweit nicht vom Hersteller des Sicherheitsgeschirrs größere Kräfte vorgegeben werden.

Was sind Anschlagpunkte?

Als Anschlagpunkte stehen u. a. zur Verfügung:

  • Ösenschrauben mit Dübelbefestigungen in Betonbauteilen
  • Ösenschrauben an Metallbauteilen
  • Sicherheitsdachhaken
  • Einzelanschlagpunkte über Schachtöffnungen, z. B. Dreibock.

Als Anschlagkonstruktionen werden z. B. Schienen oder gespannte Seile verwendet, an denen entweder direkt oder über eine Rolleinrichtung der Karabinerhaken des Verbindungsmittels zum Sicherheitsgeschirr befestigt wird.

Für die Benutzung eines Sicherheitsgeschirres ist vom Unternehmer eine Betriebsanweisung zu erstellen.

Beschädigte oder durch Absturz beanspruchte Sicherheitsgeschirre sind der Benutzung zu entziehen, bis ein Sachkundiger bzw. eine Befähigte Person der weiteren Benutzung zugestimmt hat.

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz sind entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen bzw. durch eine Befähigte Person auf ihren einwandfreien Zustand zu prüfen.

Auffang- und Haltegurte dürfen, wenn sie nicht in Verbindung mit Steigschutzeinrichtungen oder Höhensicherungsgeräten benutzt werden, nur noch mit Falldämpfer verwendet werden.

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz zählen zur Kategorie III der EG-Richtlinie 89/686/EWG. Sie unterliegen daher nicht nur einer Baumusterprüfung, sondern auch einer Produktionsüberwachung. Die Kennzeichnung erfolgt mit dem EG-Konformitätszeichen (Zeichen "CE" und die beiden Endziffern des Jahres, in dem das Zeichen angebracht wurde, und Kennnummer der Prüfstelle).


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