Zelte

Zelte müssen gefahrlos auf- und ab- gebaut werden können. Arbeiten beim Auf- und Abbau müssen eingestellt werden, wenn die Beschäftigten durch Wind, Vereisung oder Schneeglätte gefährdet sind. Bauteile und Gegenstände dürfen nicht um- oder herabfallen können und Personen sind gegen Absturz zu sichern. Außerdem muss eine Montageanweisung vorhanden sein. Der Aufbau, Abbau und die Verladearbeiten müssen von einem über 18 Jahre alten Aufsichtführenden geleitet werden, der über einen von der Berufsgenossenschaft anerkannten Ausbildungsnachweis verfügt. Der Nachweis ist nicht erforderlich bei Zelten mit Firsthöhen bis 5,00 m und Breiten bis 10,00 m.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de