Xylol

Was ist Xylol?

Xylol ist eine farblose bis gelbliche, flüchtige, fast wasserunlösliche, entzündliche, aromatisch riechende Flüssigkeit, die leichter als Wasser ist, deren Dämpfe aber schwerer als Luft sind und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Xylol findet als Grundchemikalie in der chemischen Synthese und als Lösemittel (z. B. in Lacken, Klebstoffen oder Möbelpflegemitteln) breite Anwendung.

Chemische Formel von Xylol: C~8H~10.

Gesundheitsgefahren von Xylol:

Die Hauptaufnahme erfolgt über die Atemwege und die Haut. Bei akuter Intoxikation steht die intensive narkotische Wirkung mit Gefahr einer zentralen Atemlähmung im Vordergrund. Nervenschäden sind möglich. Bei chronischen Einwirkungen kann es zu Reizerscheinungen an den Schleimhäuten und den Augen kommen. Auf Grund der entfettenden Wirkung auf die äußere Haut sind Hautreizungen und Hautentzündungen möglich. Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Koordinationsstörungen und Ähnliches können auftreten. Bei höheren Konzentrationen treten Bewusstseinstrübung und Bewusstlosigkeit ein.

Wichtige Schutzmaßnahmen bei Xylol:

  • Sehr gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes vorsehen
  • Dämpfe absaugen
  • Das Dampf-Luft-Gemisch ist explosionsfähig. Explosionsschutz beachten
  • Rauch- und Schweißverbot beachten
  • Fernzündung durch kriechende Dämpfe möglich
  • Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden
  • Erhöhte Entzündungsgefahr durch Dochtwirkung
  • Persönliche Hygiene streng einhalten
  • Als Atemschutz Gasfilter A (braun) verwenden
  • Schutzhandschuhe aus Nitril- oder Fluorkautschuk tragen.

Kennzeichnung von Xylol:

Gefahrensymbol: Xn (Gesundheitsschädlich).

Hinweise auf besondere Gefahren von Xylol (R-Sätze):

  • R 10 Entzündlich
  • R 20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut
  • R 38 Reizt die Haut.

Sicherheitsratschläge Xylol (S-Sätze):

  • S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
  • S 25 Berührung mit den Augen vermeiden.

Weitere Angaben:

  • Flüssigkeit mit einem Flammpunkt 21-55 °C, die sich (oder brennbare, flüssige Bestandteile) bei 15 °C nicht in jedem beliebigen Verhältnis in Wasser löst (vormals Kategorie A II der VbF).
  • WGK 2: wassergefährdend.
  • Arbeitsplatzgrenzwert (TRGS 900): 440 mg/m³ bzw. 100 ml/m³.
  • H: Gefahr der Hautresorption.
  • Biologischer Grenzwert (TRGS 903): 1,5 mg/l Vollblut; 2.000 mg Methylhippursäure/l Harn.

Weitere Informationen zum Thema:

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de