Winterdienst

Der Begriff "Winterdienst" - auch Räum- und Streudienst genannt - bezeichnet alle Maßnahmen, die dazu dienen, unter winterlichen Witterungsverhältnissen die Sicherheit und den Fluss des Verkehrs aufrechtzuerhalten. Dazu gehören
  • das Ausbringen von auftauenden oder abstumpfenden Stoffen auf Fahrbahnen und Gehwegen
  • das Entfernen von Eisablagerungen auf Fahrbahnen, Gleisanlagen und Gehwegen auf mechanischem Wege
  • das Räumen von Schnee von Hand oder mit kraftbetriebenen Schneepflügen
  • das Beseitigen von größeren Ansammlungen von Schnee, Schneeverwehungen oder Eis mit Hilfe von Spezialgeräten.
Für den Winterdienst im Handbetrieb sind vor allem Schneeschippen und ähnliche Handwerkzeuge im Einsatz. Für den Einsatz auf Fahrbahnen werden Geräteträger und Lkw verwendet, an die Schneepflüge oder Streugeräte an- bzw. aufgebaut sind. Für große Schneemengen werden Schneeschleudern verwendet, die entweder als Frontanbaugeräte ebenfalls an Geräteträger oder Lkw montiert werden oder selbstständige Einheiten bilden. Bei schwierigen Verhältnissen finden Schneefräsen Verwendung, die ähnlich wie Schneeschleudern eingesetzt werden. Hauptgefahren für die Beschäftigten beim Winterdienst sind neben Stürzen und Ausrutschen Gefahren durch den Verkehr, Lärmbelastung und Verletzungsgefahr durch Umkippen und Herabfallen unsachgemäß angehobener oder nicht gesicherter Geräte- und Fahrzeugteile . Vom Kontakt mit den verschiedenen für den Winterdienst eingesetzten Streusalzen gehen nach derzeitigen Erkenntnissen keine gesundheitlichen Gefahren aus. Jedoch besteht beim Ansetzen von Sole für Feuchtsalz und dem Umgang damit die Gefahr einer Haut- oder Augenverätzung. Trägerfahrzeuge für Winterdienstgeräte werden manchmal überladen. Dies kann im Allgemeinen dann auftreten, wenn z. B. Vorbauschneepflug, Streuautomat und Soletank für Feuchtsalzstreuung an bzw. auf Geräteträger oder Zweiachs-Lkw montiert sind und die Kapazitäten von Streugutbehälter und Soletank voll ausgenutzt werden. Ist die Überladung erheblich (d. h. mehr als 5 %) gemessen an dem in den Fahrzeugpapieren eingetragenen zulässigen Gesamtgewicht, erlischt als rechtliche Folge die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Überladung beeinträchtigt die Sicherheit des Fahrzeugs erheblich: Bremsen, Reifen, Radaufhängungen und Rahmen werden überbeansprucht. Bei Arbeiten im Bereich des Straßenverkehrs außerhalb von Fahrzeugen müssen die Beschäftigten Warnkleidung tragen.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de