Winterbaumaßnahmen

Für den Winterbau sind besondere Bestimmungen zu beachten. Nach den im Anhang der Arbeitsstättenverordnung genannten Anforderungen sind Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und im Freien so zu gestalten, dass sie von den Beschäftigten bei jeder Witterung sicher und ohne Gesundheitsgefährdung erreicht, benutzt und wieder verlassen werden können.

Schutz gegen Witterungseinflüsse

Dazu müssen Arbeitsplätze gegen Witterungseinflüsse geschützt sein. Alternativ müssen den Beschäftigten geeignete Persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt werden. Auf Baustellen müssen sich die Beschäftigten gegen Witterungseinflüsse geschützt umkleiden, waschen und wärmen können. Es muss die Möglichkeit bestehen, Arbeits- und Schutzkleidung außerhalb der Arbeitszeit zu lüften und zu trocknen.

Grundsätze der Prävention bei Winterbaumaßnahmen

Auch nach der UVV "Grundsätze der Prävention" sind geeignete Maßnahmen am Arbeitsplatz vorzusehen, geeignete organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen oder erforderlichenfalls Persönliche Schutzausrüstungen bereitzustellen. Z. B. sind Arbeitsplätze und Verkehrswege wetterfest herzurichten oder es ist Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen, wenn Arbeitnehmer im Freien beschäftigt sind und infolge der Witterungseinflüsse Gesundheitsgefahren bestehen. Verkehrswege und Arbeitsplätze sind von Schnee und Eis zu befreien.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de