Whistleblowing

Whistleblowing (Hinweisgeben) bezeichnet das öffentliche Ansprechen von Missständen in einer Organisation durch einen Mitarbeiter der Organisation. Hinweise können sich auf Korruption, aber auch auf anderes ungesetzliches, unlauteres oder unethisches Verhalten wie gesundheitsgefährdende Praktiken beziehen. Sie haben das Ziel, die angezeigten Praktiken zu stoppen, und werden darüber hinaus vom Whistleblower uneigennützig gegeben.

Whistleblowing und Arbeitsschutz

Zum Arbeitsschutz gibt es drei Berührungspunkte:
  • Whistleblowing ist die Ursache für Schikane oder Mobbing gegen den Hinweisgeber.
  • Gesundheitsgefährdende Praktiken (darunter auch Mobbing oder Schikane gegen Beschäftigte) sind der Inhalt der Hinweise an die Öffentlichkeit.
  • Das Whistleblowing selbst ist eine Schikanehandlung, mit welcher dem Arbeitgeber geschadet werden soll.

Whistleblowing in der Gesetzgebung

In der deutschen Gesetzgebung ist Whistleblowing nur statthaft, wenn vor der Weitergabe von Informationen an Externe alle innerbetrieblichen Mittel zur Beseitigung der angezeigten Missstände ausgeschöpft sind. § 17 (2) des Arbeitsschutzgesetzes regelt dies wie folgt: "Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen. [...]" Setzt sich ein Hinweisgeber darüber hinweg, verstößt er gegen seine Treuepflicht dem Arbeitgeber gegenüber. In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Unternehmen interne Hinweisgebersysteme installiert. Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Einrichtung eines solchen Systems einen massiven wirtschaftlichen und Imageschaden verhindern helfen kann. Kritisch ist das Ansprechen von Missständen in Unternehmen, in denen die Unternehmenskultur nicht ausreichend Raum lässt für entsprechende Kritik. Um in solchen Fällen Hinweise ohne rechtliche oder andere negative Konsequenzen für den Hinweisgeber zu ermöglichen, hat sich das weltweite "BUSINESS KEEPER Monitoring System" gebildet. Diese Internetplattform ermöglicht anonyme Hinweise über betriebliche Missstände. Hinweisgeber können anonym bleiben, ein geschützter Dialog zwischen Hinweisgeber und Hinweisbearbeiter ist aber dennoch möglich.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de