Warnkleidung

Warnkleidung ist eine farblich auffallende und mit speziellen Reflexstreifen für die Dunkelheit ausgestattete Kleidung, die den Träger weithin und frühzeitig erkennbar macht. Sie dient als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Beschäftigte, die z. B. auf oder unmittelbar an Verkehrsstraßen arbeiten und nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen (Absperrung, Umleitung) geschützt werden können.

Wer trägt Warnkleidung?

Warnkleidung tragen z. B. Vermesser, Sicherungsposten, Einweiser und Beschäftigte bei Straßenbauarbeiten, Fahrzeug-Instandhaltungen, Bergungs- und Abschlepparbeiten, wenn sie im Gefahrbereich des fließenden Verkehrs tätig sind. In betriebseigenen Fahrzeugen sind Warnwesten mitzuführen, die z. B. bei einem Reifenwechsel zu benutzen sind. Die Benutzung von Warnkleidung ist durch § 35, Abs. 6 Straßenverkehrsordnung für Personen, die bei dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder bei der Müllabfuhr eingesetzt werden oder die dort Arbeiten beaufsichtigen, vorgeschrieben.

Klassen von Warnkleidung

Nach der europäischen Norm DIN EN 471 sind drei Klassen von Warnkleidung (Abbildung) definiert:
  • Klasse 1: z. B. Überwurf, Rundbundhose
  • Klasse 2: z. B. Weste, Jacke, einteiliger Anzug
  • Klasse 3: Mantel, Jacke mit Ärmel und Hose.
Der Einsatz von Reflexgeschirr allein ohne Warnhose ist in Deutschland nicht zugelassen. Die Breite der Reflexstreifen soll mindestens 5 cm betragen. Als Warnfarbe für die Kleidung sind fluoreszierendes Gelb, fluoreszierendes Orange-Rot oder fluoreszierendes Rot möglich. Wegen der Einheitlichkeit wird empfohlen, nur die Farbe fluoreszierendes Orange-Rot einzusetzen.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de