Unfalluntersuchungen

Unfälle passieren nicht, sie werden verursacht. Sie in der Zukunft zu vermeiden, setzt zunächst die Kenntnis der wirklichen Ursachen voraus. Unfalluntersuchungen dienen also der Prävention und nicht, wie leider in zunehmendem Maße in der Praxis anzutreffen, der "Anprangerung" der Verunfallten.

Inhalt von Unfalluntersuchungen

Unfalluntersuchungen sollen sämtliche Umstände und Ursachen der Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten aufdecken. Man unterscheidet zwischen der innerbetrieblichen Unfalluntersuchung, die zum Aufgabenbereich des Managements, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie des Betriebsarztes gehört, und der gesetzlich vorgeschriebenen Unfalluntersuchung durch die Aufsichtsperson (Technische Aufsichtsbeamte) der Unfallversicherung. Bei tödlichen Unfällen ist die Ortspolizei hinzuzuziehen.

Ziele der innerbetrieblichen Unfalluntersuchung

Ziele der innerbetrieblichen Unfalluntersuchung sind vor allem:
  • Aufklärung des Unfallhergangs
  • Aufdeckung der wahrscheinlichen Ursachenkette
  • Feststellung der technischen, organisatorischen und verhaltensbedingten Unfallursachen (z. B. Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzbestimmungen)
  • Ermittlung von Maßnahmen zur Verhütung zukünftiger Unfälle
  • Sammlung von Angaben für Unfallstatistiken.
Die Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse wird als unfallabhängige Gefährdungsermittlung bezeichnet, im Gegensatz zur unfallunabhängigen Gefährdungsermittlung, die z. B. durch eine regelmäßige Inspektion der betrieblichen Einrichtungen, Verfahren und Stoffe oder auf indirektem Weg durch Gefährdungsbeurteilungen erfolgt. Für die Untersuchung der Unfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen hat sich die Benutzung eines Formblatts (Abbildung) bewährt. Das Formblatt ist für die weitere Arbeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder des Betriebsarztes, für die zuständige Abteilung, in der der Unfall geschehen ist, und für die Abteilung bestimmt, die die Unfallanzeigen bearbeitet. Von Bedeutung für die innerbetriebliche Unfallverhütungsarbeit ist außerdem die Untersuchung von Bagatell- und Beinaheunfällen. Auch sie geben Hinweise auf Schwachstellen. Die gesetzlich geforderte Unfalluntersuchung soll klären, ob ein Arbeitsunfall im versicherungsrechtlichen Sinn vorliegt, d. h. ob Verletzung bzw. Tod durch den Arbeitsunfall verursacht wurden und auf welche betrieblichen Ursachen der Unfall zurückzuführen ist. Bei dieser Unfalluntersuchung kann auch die Entnahme einer Blutprobe angeordnet werden.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de