Toluol

Gesundheitsgefahren: Der Hauptaufnahmeweg für Toluol ist die Inhalation von Dämpfen. Es besteht Verdacht auf fruchtschädigende Wirkung. Bei akuter Intoxikation steht die intensive narkotische Wirkung mit Gefahr einer zentralen Atemlähmung im Vordergrund, sie ist ausgeprägter als bei Benzol. Bei chronischen Einwirkungen kann es zu Reizerscheinungen an den Schleimhäuten und den Augen kommen. Auf Grund der entfettenden Wirkung auf die äußere Haut sind Hautentzündungen möglich. Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Koordinationsstörungen und Ähnliches können auftreten. Bei höheren Konzentrationen treten Bewusstseinstrübung und Bewusstlosigkeit ein. Eine Nierenschädigung ist möglich. Wichtige Schutzmaßnahmen:
  • Sehr gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes vorsehen
  • Dämpfe absaugen
  • Das Dampf-Luft-Gemisch ist explosionsfähig. Explosionsschutz beachten
  • Rauch- und Schweißverbot beachten
  • Fernzündung durch kriechende Dämpfe möglich
  • Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden
  • Erhöhte Entzündungsgefahr durch Dochtwirkung
  • Persönliche Hygiene streng einhalten
  • Als Atemschutz Gasfilter A (braun) verwenden
  • Schutzhandschuhe aus Fluorkautschuk tragen.
Kennzeichnung : Gefahrensymbol: F (Leichtentzündlich), Xn (Gesundheitsschädlich). Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze):
  • R 11 Leichtentzündlich
  • R 38 Reizt die Haut
  • R 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen
  • R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen
  • R 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen
  • R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitsratschläge (S-Sätze):
  • S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
  • S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen
  • S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
  • S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.
Weitere Angaben: Flüssigkeit mit einem Flammpunkt < 21 °C, die sich (oder brennbare, flüssige Bestandteile) bei 15 °C nicht in jedem beliebigen Verhältnis in Wasser löst (vormals Kategorie A I der VbF). WGK 2: wassergefährdend. Arbeitsplatzgrenzwert (TRGS 900): 190 mg/m³ bzw. 50 ml/m³. Biologischer Grenzwert (TRGS 903): 1 mg/l Vollblut; 3 mg/l Harn. Fruchtschädigend der Kategorie R~E3: Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender (entwicklungsschädigender) Wirkungen beim Menschen zur Besorgnis Anlass geben. H: Gefahr der Hautresorption.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de