Straßenbauarbeiten

An jeder Berührungsstelle von Straßenbau und öffentlichem Verkehr sind Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um Beschäftigte vor dem Verkehr und Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren der Baustelle zu schützen. Umfang und Art der Verkehrsregelung bestimmt normalerweise die Straßenbaubehörde, deren Erlaubnis für die Bauarbeiten rechtzeitig einzuholen ist. Einschlägige Bestimmungen für die Sicherung von Straßenbaustellen (Abbildung) enthalten die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie die "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA). Beispiele enthält das Merkheft "Verkehrssicherheit und Baustellenverkehr". Straßenbauarbeiten werden durch den Einsatz von Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen sowie von typischen Arbeitsvorgängen bestimmt, für die jeweils organisatorische Vorkehrungen und wirksame Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen. So müssen z. B. die Beschäftigten, die in der Nähe des öffentlichen Verkehrs arbeiten, Warnkleidung nach DIN EN 471 tragen. Typische Arbeitsvorgänge bei Straßenbauarbeiten sind:
  • Fahrverkehr an der Gewinnungsstelle, z. B. mit Baggern und Ladern
  • Bewegen der Aushub- bzw. Gewinnungsmassen, z. B. mit Lkw, Muldenkippern
  • Fahrverkehr an Kipp-, Lager- oder Einbaustellen
  • Fahrbewegungen der Einbaumaschinen
  • Materialversorgung von der Mischanlage bis zur Einbaustelle
  • Fahrten für die Vor- und Nachbehandlung der Straßendecke, z. B. mit Straßenfräsen, Walzen und Kehrmaschinen
  • Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen.
Wenn die Sicht der Fahrzeug- oder Maschinenführer eingeschränkt ist, z. B. bei Rückwärtsfahrten, sind Einweiser notwendig. Sie dürfen sich nur im Sichtbereich des Fahrers bzw. Maschinenführers aufhalten und während des Einweisens keine andere Tätigkeit ausüben. Gut erkennbar sind Einweiser dann, wenn sie z. B. Warnkleidung tragen. Maschinen zur Herstellung oder Bearbeitung von Straßenbelägen sind häufig mit Flüssiggasanlagen ausgerüstet. Für diese gelten neben den allgemeinen Bestimmungen für Flüssiggas auch die in den Sicherheitsregeln und Richtlinien der Unfallversicherungsträger sowie in den Betriebsanleitungen enthaltenen Festlegungen. Um neben anderen möglichen Fußverletzungen die Verbrennung der Fußsohlen im Schwarzdeckenbau zu vermeiden, sind hitzebeständige Schuhe nach DIN EN 344 erforderlich.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de