Stetigförderer

Jeder Stetigförderer, der nicht in ein Gerät fest eingebaut ist, muss ein Fabrikschild mit folgenden Angaben haben: Hersteller oder Lieferer, Baujahr, Fabriknummer und Typ (falls Typbezeichnung vorhanden).

Einzugsstellen (Abbildung) , die durch die umlaufenden Zug- und Tragorgane (z. B. Gurte, Riemen, Ketten) oder die Schubelemente entstehen, müssen gesichert sein, so dass keine Personen erfasst werden können. Dies gilt vor allem für folgende Einzugsstellen:

  • zwischen den Zug- und Trageorganen oder aufgesetzten Mitnehmern oder den darüber hinausragenden Teilen der Last und festen Teilen des Stetigförderers oder der Umgebung
  • an den Zug- und Trageorganen im Bereich von Umlenkstellen
  • an Übergabestellen von Stetigförderern untereinander sowie gegenüber Rutschen, Rollen und Ablauftischen.

Laufbahnen von Rollen müssen in Arbeitsbereichen und Verkehrsbereichen an den Seiten, an denen sich keine Mitnehmerelemente befinden, gegen Eingriff gesichert sein.

An Beschickungs- und Austragsöffnungen können Gefahrstellen durch Scherwirkung bewegter Teile des Förderers oder des Fördergutes gegenüber Wandungen entstehen. Die Öffnungen müssen daher so angeordnet oder beschaffen sein, dass niemand an die Gefahrstellen gelangen kann.

Im Arbeits- und Verkehrsbereich sind Notbefehlseinrichtungen (Not-Aus) an Stetigförderern vorgeschrieben, insbesondere an handbedienten Be- und Entladestellen. Sie müssen leicht zugänglich und so schnell erreichbar sein, dass der Stetigförderer bei Gefahr sofort stillgesetzt werden kann. Bei Stetigförderern, die von einer Schaltstelle aus nicht überblickt werden können, darf ein Wiedereinschalten ohne Entriegelung an Ort und Stelle nicht möglich sein. Im Arbeits- und Verkehrsbereich müssen die Förderer außerdem so beschaffen sein, dass herabfallendes oder abgeworfenes Ladegut keine Personen verletzen kann.

Wege für den allgemeinen Verkehr, die neben, über oder unter Stetigförderern herführen, müssen bestimmte Abmessungen haben: eine Durchgangsbreite von mindestens 0,75 m und eine Durchgängshöhe von mindestens 2 m. Zugänge zu Bedienungs- und Wartungsstellen müssen mindestens 0,5 m breit sein. Als Übergänge sollten Stege vorhanden sein, zu denen Treppenstufen führen, die mindestens an einer Seite Geländer mit Knie- und Fußleisten aufweisen und eine Durchgangsbreite von mindestens 0,5 m haben.

Das Mitfahren von Personen auf Stetigförderern ist verboten. Ausnahmen sind Band- und Gliederbandförderer (z. B. Montagebänder) sowie von Stetigförderern bewegte Transportwagen, auf denen Personen mitfahren und Arbeiten verrichten. Sie müssen so beschaffen und betrieben werden, dass die Personen nicht stürzen. Die Standfläche muss frei von Scher- und Quetschstellen sein.

Trommeln, Räder und Rollen, an denen die Zugorgane um- oder abgelenkt werden, sowie Kettenräder müssen gesichert sein, damit niemand in die Auflaufstellen gelangen kann. Auflaufstellen können selbst bei kleineren Bandförderern zu schweren Verletzungen führen. Zur Sicherung von Auflaufstellen werden häufig über die ganze Trommelbreite reichende Füllstücke (Abbildung) aus Holz, Blech oder Profilen verwendet. Füllstücke müssen sicher befestigt, an den Seiten geschlossen und so weit wie möglich in die Auflaufstelle eingeschoben sein.

Für Spanneinrichtungen sind auch Füllstücke im Einsatz, die den Spannbewegungen zwangsläufig folgen. Ausreichend breite und lange Abdeckhauben oder -bleche können ebenfalls verwendet werden. Sicherheitsabstände und Öffnungsweiten müssen mindestens den Werten in DIN EN 294 entsprechen.

Zur Sicherung von Knickrollen haben sich kastenförmige Abdeckungen aus Blech bewährt, die sich über die ganze Gurtbreite erstrecken. Größere Trag- oder Stützrollen am Untergurt werden im Allgemeinen mit Füllstücken an den Auflaufstellen versehen. Auflaufstellen an Ablenkrollen können z. B. durch Auskleidungen zwischen den Rollen oder Abdeckungen gesichert werden.

Eine Sicherung von Auflaufstellen ist dann nicht notwendig, wenn:

  • die Auflaufstellen durch die Bauart des Förderers schon gesichert sind, z. B. bei geschlossener Bauweise
  • Förderer so im Gehäuse oder in Schächten untergebracht sind, dass niemand in die Auflaufstellen gelangen kann.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de