Stehleitern

Bei der Verwendung von Stehleitern ist u. a. Folgendes zu beachten:
  • Erforderlich ist eine fest angebrachte Spreizsicherung (Abbildung) gegen das Auseinandergleiten der Leiterschenkel, z. B. durch an beiden Seiten der Schenkel befestigte und nicht aushängbare Ketten, Gurte oder Gelenke. Bei Leitern aus Metall mit Sicherheitsbrücken ist der Brückenheber die Sicherung gegen Auseinandergleiten. Bei Mehrzweckleitern aus Metall kann der Gelenkkopf so gestaltet sein, dass das Auseinandergleiten der Schenkel verhindert wird.
  • Über den Gelenkpunkten der Scharniere oder Seitenbänder dürfen keine Widerlager vorhanden sein oder sich beim Gebrauch bilden können.
  • Stehleitern dürfen nicht zum Besteigen von hoch gelegenen Plätzen und bei Arbeiten an Triebwerken verwendet werden.
  • Stehleitern dürfen nicht als Anlegeleitern verwendet werden.
Sprossen-Stehleitern dürfen nicht bis zur obersten Sprosse bestiegen werden. Oberhalb des Standplatzes soll noch mindestens eine Sprosse zum Anlehnen der Beine zur Verfügung stehen. Bei einer Stehleiter mit aufgesetzter Schiebleiter dürfen die obersten vier Sprossen nicht bestiegen werden. Stufen-Stehleitern dürfen bis zur obersten Stufe nur dann bestiegen werden, wenn sie mit einer Sicherheitsbrücke und Haltevorrichtung ausgerüstet sind. Fahrbare Stehleitern müssen gegen unbeabsichtigtes Verschieben (Abbildung) gesichert werden (selbsttätig wirkend beim Besteigen).

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de