Stäube

Man unterscheidet Grob- und Feinstaub. Feinstäube können bis in die Bronchien vordringen. Kleinste Teilchen (kleiner 5 mm) gelangen sogar bis in feinste Lungenwege, die so genannten Alveolen.

Gesundheitsschädliche partikelförmige Arbeitsstoffe verursachen verschiedene Erkrankungen im Bereich des Atemtraktes. Außer Tätigkeiten mit Hartholzstäuben oder quarzhaltigen Stäuben, die als krebserzeugend bezeichnet werden, stehen fibroseerzeugende (Silikose und Asbestose), chemisch irritative und/oder chemisch toxische sowie allergische Wirkungen im Vordergrund.

Als allgemeiner Staubgrenzwert am Arbeitsplatz ist eine Feinstaub-Konzentration von 3 mg/m³ (A: alveolengängige Fraktion) festgelegt. Für die einatembare Fraktion (E-Fraktion) gilt ein Grenzwert von 10 mg/m³. Der allgemeine Staubgrenzwert soll allerdings nur eine Beeinträchtigung der Funktion der Atmungsorgane infolge einer allgemeinen Staubwirkung verhindern. Gefährdungen können unabhängig von der Einhaltung dieses Grenzwertes bei krebserzeugenden, mutagenen, fibrogenen, toxischen oder allergisierenden Stäuben auftreten. Deshalb sind für solche Stäube teilweise niedrigere Grenzwerte festgelegt.

Stäube können in bestimmten Konzentrationen und bei entsprechender Verteilung in der Luft Staubexplosionen auslösen, wenn Zündquellen vorhanden sind. Zu den explosionsgefährlichen Stäuben zählen vor allem Holz- oder Mehlstäube, Kohle- und Kunststoffstäube, aber auch eine Reihe anorganischer Stäube, meist von Leichtmetallen. Dem Explosionsschutz ist demzufolge große Aufmerksamkeit zu widmen. Bei Auftreten von Stäuben sind zudem Absauganlagen zu installieren.

Als Persönliche Schutzausrüstung kommen als Atemschutz Partikelfilter der Schutzstufe P2 in Frage.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de