Spanplattenanlagen

Spanplattenanlagen dienen der Herstellung von Spanplatten, Span- und Faserformteilen sowie Faserplatten aus Holz. Einzelne Anlagenteile sind z. B. Zerspaner und Zerhacker, Nassspansilos, Spanaufbereitung, Trockner, Sichter, Mühlen, Trockenspansilos, Streustationen und Dosierkästen, Pressen, Besäum- und Aufteilsägen, Schleifstraßen, Fördereinrichtungen, Zyklone und filternde Abscheider.

Zu den größten Gefahren, die von Spanplattenanlagen ausgehen, gehören Holzstaubexplosionen. Aus diesem Grund gibt es für die Herstellung von Spanplatten zahlreiche Sicherheitsanforderungen an den Brandschutz und den Explosionsschutz. Diese Regeln gelten nicht für Anlagen, die Faserplatten im Nassverfahren herstellen.

Zu den vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen gehören z. B. Einrichtungen zum Abscheiden von Fremdkörpern (Schwergutabscheider, Reinigungsanlagen, Metallsuchgeräte, Magnetscheider). Fremdkörper im Material können Funken erzeugen und zu Bränden und Explosionen führen.

Spanplattenanlagen müssen außerdem Einrichtungen zur Überwachung und Steuerung des Materialflusses haben. Diese Einrichtungen müssen selbsttätig reagieren und zusätzlich von Hand ausgelöst werden können. Sie sollen verhindern, dass sich Brände auf die verketteten Anlagenteile übertragen oder Anlagenteile wegen eines zu hohen Füllstandes verstopfen und überlaufen. Zur selbsttätigen Überwachung eignen sich z. B. Drehzahlwächter, Druckwächter, Füllstands- und Temperaturwächter sowie Brand- und Funkenmelder. Zur Unterbrechung des Materialflusses dienen z. B. Zellenradschleusen, Brandschutzklappen und Feuerschutzpuffer.

In Spanplattenanlagen müssen Brände möglichst schnell und automatisch gemeldet werden. Bei geschlossenen Anlagen müssen sie auch automatisch gelöscht werden können. Systeme wie Wärmemelder, Strahlungsmelder oder Rauchmelder erkennen Brände und lösen Löschanlagen aus. Zu den Löschanlagen zählen z. B. Sprinkleranlagen und Funkenlöschanlagen. Sie müssen zusätzlich von Hand ausgelöst werden können.

Lässt sich in Anlagenteilen das Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre nicht verhindern und können Zündquellen nicht mit hinreichender Sicherheit vermieden werden, müssen Vorkehrungen getroffen werden, um die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß zu beschränken. Schutzmaßnahmen sind z. B. eine explosionsdruckstoßfeste Bauweise der Anlage, flammendurchschlagsichere Einrichtungen oder Einrichtungen zur Explosionsdruckentlastung.

Die Gefahr, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entsteht, lässt sich durch zwei Schutzmaßnahmen verringern: durch die Beseitigung von Staub und durch Inertisierung von Anlagenteilen. Schon geringe Staubschichten können in Verbindung mit einer Zündquelle Explosionen auslösen. Die Anlage sollte daher gut abgedichtet sein, so dass möglichst wenig Staub austritt. Abgelagerter Staub muss in regelmäßigen Abständen entfernt werden. Empfohlen wird eine Reinigung mit Industriestaubsaugern oder fest verlegten Absaugesystemen mit beweglichen Anschlüssen.

Durch Zugabe von Dampf oder inerten Gasen in die Anlagenteile wird der Sauerstoff in den Staub/Luft-Gemischen verdrängt. Dadurch können Brände und Explosionen verhindert - oder bei Teilinertisierung - in der Heftigkeit gemindert werden. In Spanplattenanlagen ist meist nur eine Teilinertisierung möglich. Wie die Sicherheitseinrichtungen und Schutzmaßnahmen in den einzelnen Anlagenteilen angewendet werden müssen, regeln die Sicherheitsregeln für den Brand- und Explosionsschutz in Spanplattenanlagen.

Erkrankungen bzw. Gesundheitsschäden auf Grund chemischer Einwirkungen sind im Bereich der Spanplattenfertigung relativ selten. Möglich sind Einwirkungen durch

  • Holzstäube: Atemwegserkrankungen, Hauterkrankungen besonders durch allergisierende Hölzer, unter Umständen Nasenschleimhautkrebs nach Exposition gegenüber Eichen- und Buchenholzstäuben
  • Formaldehyd: irritative und allergische Reizung von Haut und Atemwegen
  • Isocyanate: irritative und allergische Reizung von Haut und Atemwegen
  • Holzschutzmittel: irritative und allergische Reizung von Haut und Atemwegen.

Deshalb müssen Arbeitsplätze im Rahmen der Arbeitsbereichanalyse so überwacht werden, dass Grenzwerte nicht überschritten werden bzw. möglichst keine der oben genannten Gefahrstoffe vorhanden sind.

Für das richtige Verhalten der Beschäftigten hat der Unternehmer schriftliche Anweisungen zu geben. Die Einhaltung muss regelmäßig überprüft werden. Die Überwachung und Prüfung von Anlagen und Anlagenteilen sollte in Prüfbüchern dokumentiert werden. Brände und Explosionen muss der Unternehmer der zuständigen Berufsgenossenschaft melden.


Weitere Informationen zum Thema: